Ein Augusta-Aktionär war gegen die in einer Hauptversammlung gefassten Beschlüsse mit einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage vorgegangen. Die Nebenintervenienten, ebenfalls Aktionäre der Augusta, traten dem Rechtsstreit bei.
Kläger und Beklagte haben in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt einen Vergleich geschlossen, durch den der Aktionär seine Klage zurückgenommen und die Augusta die Gerichts- und Anwaltskosten übernommen hat.
Das Landgericht hatte den Antrag der Nebenintervenienten, ihre Kosten ebenfalls dem Unternehmen aufzuerlegen, abgewiesen. Das Oberlandesgericht Frankfurt ließ die sofortige Beschwerde zum BGH zu.
Dieser hat jetzt beschlossen, dass der streitgenössische Nebenintervenient kostenrechtlich nicht ebenso wie der einfache Streitgenosse zu behandeln ist. Bei einem Vergleich und Klagerücknahme würden vielmehr die allgemeinen Kostenregelungen Anwendung finden. Über die Kosten des Nebenintervenienten sei daher eigenständig und unabhängig von der unterstützten Hauptpartei zu entscheiden.
Vertreter Augusta
Weil Gotshal & Manges (Frankfurt) : Britta Grauke (Federführung), Dr. Uwe Hartmann
Dres. Messer und von Mettenheim (Karlsruhe) : Dr. Herbert Messer (BGH-Vertretung)
Vertreter Nebenintervenienten
Bernd Hintz (Lübeck)
Büttner & Baukelmann (Karlsruhe) : Dr. Peter Baukelmann (BGH-Vertretung)
BGH, 2. Senat
Prof. Dr. Wulf Goette (Vorsitzender Richter)
Die Weil Gotshal-Partner kennen Augusta Technologie schon seit langem: Sie berieten das Unternehmen bereits gemeinsam mit Prof. Dr. Gerhard Schmidt etwa beim Debt-Equity-Swap Anfang 2005 und der vorausgegangenen Neuordnung der Finanzstruktur der Investmentgesellschaft (JUVE 12/04). In einer M&A-Transaktion – dem Verkauf der Friedrichshafener ND SatCom – ließ sich Augusta zuletzt von Nörr Stiefenhofer Lutz-Partner Dr. Tobias Bürgers beraten (JUVE 08/06).