Für die IT-Branche ging es um mögliche Nachzahlungen von mehreren hundert Millionen Euro für die Jahre 2001 bis 2007. Denn in dem bis Dezember 2007 geltenden Urhebergesetz war eine Vergütung für Geräte vorgeschrieben, die dazu bestimmt sind, ein geschütztes Werk durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung zu vervielfältigen.
Der BGH urteilte nun, dass PCs nicht hierunter fallen. Ende 2005 hatte das OLG München noch entschieden, dass Unternehmen zwölf Euro je verkauftem PC an die VG Wort bezahlen müssen. Beide Parteien hatten dagegen Revision eingelegt. Die VG Wort hatte eine Vergütung von 30 Euro pro Gerät verlangt.
Schon 2007 hatte der BGH geurteilt, dass auch die Hersteller von Druckern keine Gebühren zahlen müssen. Hersteller von Kopier- und Faxgeräten, Scannern sowie von Audio- und Videogeräten werden jedoch zur Kasse gebeten.
Vertreter Fujitsu Siemens
Taylor Wessing (München): Dr. Christian Frank, Dr. Sabine Rohjan (beide IP)
@Dr. Hans Klingelhöffer (Ettlingen; BGH-Vertretung)
Vertreter VG Wort
Schulze Küster Müller Mueller (München): Dr. Gernot Schulze
Prof. Dr. Achim Krämer (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
BGH, 1. Zivilsenat
Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter)
Taylor Wessing arbeitet häufig für Fujitsu Siemens, etwa beim Kauf der PRS-Sparte von Siemens oder beim Auftreten vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt gegen die Zentralstelle für private Überspielungsrechte.
Dr. Gernot Schulze war für die VG Wort bereits im Verfahren um Urheberrechtsabgaben für verkaufte Drucker tätig.