Berater Stawag: Becker Büttner Held: Dr. Peter Becker (Marburg), Matthias Albrecht (München) (1. u. 2. Instanz) — Dr. Achim v. Winterfeld (Karlsruhe, BGH) — Inhouse (Aachen): Dr. Dieter Attig (Vorstandsvorsitzender), Alexandra Genten
Das OLG hatte im November 2001 entschieden, dass der langfristige Gasliefervertrag zwischen den Verfahrensgegnern nichtig sei. Er enthalte wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen. Thyssengas hatte geklagt, weil die Stawag ab 2000 den Gasbedarf nicht mehr in Gänze durch Thyssengas-Lieferungen deckt. Der Vertrag stammte noch aus der Zeit vor der Liberalisierung 1998. Mit der Rücknahme der Revision ist die Entscheidung des OLG rechtskräftig. Durch die Rücknahme ist jedoch auch ein grundsätzliches Urteil zur Wirksamkeit von Verträgen dieser Art verhindert worden. Sie sind in der Gasbranche noch sehr häufig anzutreffen. Daher war ein BGH-Urteil mit Spannung erwartet worden. Eine öffentliche Reaktion löste die Rücknahme bei Ulf Böge aus, dem Präsident des Bundeskartellamtes. Er bedauerte den Abbruch des Verfahrens ausdrücklich. Der Abbruch hindere sein Amt jedoch nicht daran, „entsprechenden Beschwerden von betroffenen Marktteilnehmern von Amts wegen nachzugehen“.