Hintergrund des Verfahrens ist die Frage der besten Position im hart umkämpften Markt für Autoersatzteile. In der Vergangenheit konnte sich meist derjenige durchsetzen, der den besten Zugang zu den Fahrzeugdaten hatte – und das waren in der Regel die Autohersteller, denn sie müssen bei der Herstellung jedes Fahrzeugs eine Identifikationsnummer (VIN) vergeben. Die VIN ist verknüpft mit jeder einzelnen Komponente, die im Fahrzeug verbaut ist, weswegen die Hersteller des Autos über alle Datensätze verfügen.
Die EU-Verordnung ‚Euro 5/6 für PKW‘ regelt zwar, dass die Autohersteller diese Daten auch für andere über das Internet zugänglich machen müssen. Wie dieser Datentransfer aber über die Bühne gehen soll, darüber gab es Streit zwischen dem GVA und Kia.
Händler wollen konkurrenzfähig bleiben
Kia ist der Ansicht, der EU-Regelung mit einer Internetseite genüge getan zu haben. Dort kann man über eine Suchmaske die VIN-Nummer eingeben und bekommt alle verbauten Teile angezeigt. Das sei bei den inzwischen hochkomplexen Fahrzeugkonstruktionen und vielfältigen Modellvarianten nicht praktikabel, argumentierte der GVA. Vor allem, wenn es nicht nur um die Reparatur eines einzelnen Teiles geht, sondern vor allem um die Erstellung eines umfangreichen Katalogs von Komponenten und Modellvarianten. Der Verband forderte deshalb einen umfassenden Zugang zu sämtlichen Fahrzeugdaten des Autoherstellers, um die Daten selbst weiterverarbeiten zu können und damit konkurrenzfähig zu bleiben.
Dem folgten die Frankfurter Richter in wesentlichen Teilen: Das Gericht lehnte das Ansinnen auf einen umfassenden direkten Zugriff auf die Datenbanken zwar ab, entschied aber, dass Kia über „definierte Schnittstellen“ und „standardisierte Formate“ unabhängigen Händlern elektronischen Zugang ermöglichen muss. Dies entspräche auch der Absicht des Gesetzgebers, den Wettbewerb durch unabhängige Marktteilnehmer zu fördern.
Ob Kia in Berufung geht, wird sich voraussichtlich noch in dieser Woche entscheiden, es gilt aber in Anbetracht der Tragweite des Urteils für die gesamte Branche als sehr wahrscheinlich.
Vertreter Gesamtverband Autoteile-Handel
Osborne Clarke (Köln): Marcus Sacré (Marken-/Wettbewerbsrecht)
Vertreter Kia Motors Corporation
Schindler (Düsseldorf): Michael Intveen – aus dem Markt bekannt
Landgericht Frankfurt, 3. Zivilkammer
Dr. Frowin Kurth (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Osborne-Partner Sacré berät den GAV schon seit Jahrzehnten, Kia ist ebenfalls ein langjähriger Mandant von Schindler. Beide Kanzleien zählen zu den bekannten Beratern im Vertriebsrecht mit besonderem Schwerpunkt in der Automobilbranche. Osborne berät dabei aufseiten der Vertragshändler, Schindler ist fest etabliert bei den KfZ-Herstellern und Importeuren. Beide zeichnet dabei die Schnittstelle zum IT-Recht aus.