Beiden Urteilen gingen Verfahren am Landgericht (LG) Frankfurt voraus. Es ging um die Frage, ob der Autohersteller Kia verpflichtet ist, seine Fahrzeugdaten zur elektronischen Weiterverarbeitung an die Händler herauszugeben. Bislang gibt der Autohersteller diese Daten lediglich über eine Internetseite heraus. Auf dieser können Händler die Identifikationsnummer (VIN) jedes Fahrzeugs eingeben, um die gebrauchten Ersatzteile zu finden.
Die EU-Verordnung ‚Euro 5/6 für PKW‘ regelt zwar, dass die Autohersteller diese Daten auch für andere über das Internet zugänglich machen müssen. Wie dieser Datentransfer aber über die Bühne gehen soll, darüber streiten der Händlerverband GVA und Kia.
Der GVA verklagte in zwei Verfahren zum einen den Importeur Kia Motors Deutschland sowie die Konzernmutter Kia Motors aus Seoul. Der Verband forderte in beiden Fällen einen umfassenden Zugang zu sämtlichen Fahrzeugdaten des Autoherstellers, um die Daten selbst weiterverarbeiten zu können und damit konkurrenzfähig zu bleiben.
Das Landgericht Frankfurt gab der ersten Klage des GVA – gegen die Konzernmutter – Anfang 2016 statt. Das Gericht lehnte das Ansinnen auf einen umfassenden direkten Zugriff auf die Datenbanken zwar ab, entschied aber, dass die Kia Corporation als Hersteller über „definierte Schnittstellen“ und „standardisierte Formate“ unabhängigen Händlern Zugang ermöglichen muss. Für Kia Motors Deutschland, die in der Streitsache als Importeur aufgetreten war, traf dies allerdings nicht zu. Ein vollständiges Vertriebsverbot für Deutschland, das mit einem für den GVA positiven Urteil einhergegangen wäre, empfanden die Richter am LG damals als überzogen.
OLG Frankfurt gibt Kia in beiden Verfahren recht
Das Oberlandesgericht Frankfurt gab nun der Berufung der Kia Corporation statt. Es bestätigte zugleich das Urteil der ersten Instanz in Bezug auf die deutsche Tochter, gegen das der GVA wiederum in Berufung gegangen war. Die Begründung der Richter: Eine Verpflichtung zur Herausgabe der Daten zum Zwecke der elektronischen Weiterverarbeitung sei nicht erforderlich. Im Übrigen finde keine Diskriminierung statt, weil die Händler und Werkstätten von Kia gegenüber unabhängigen Marktbeteiligten gleichbehandelt würden.
Das Urteil gilt in der Automobilbranche als wichtiges Musterverfahren, da es die gesamte europäische Automobilbranche betrifft. Das OLG Frankfurt hat die Revision im Verfahren um die Kia Motors Corporation zugelassen, die Revision im Verfahren um die deutsche Tochter jedoch nicht. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass der Verband die Revision einlegen wird und dass der BGH den Fall wiederum dem EuGH vorlegen wird.
Vertreter Kia Motors Corporation
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton: Dr. Romina Polley (Köln), Dr. Thomas Kopp; Associates: Wiebke Holzapfel (beide Frankfurt; beide Prozessführung), Dr. Christian Fischoeder (Köln; Kartellrecht)
Vertreter Kia Motors Deutschland
Schindler (Düsseldorf): Michael Intveen
Vertreter Gesamtverband Autoteile-Handel
Osborne Clarke (Köln): Marcus Sacré (Marken-/Wettbewerbsrecht)
Oberlandesgericht Frankfurt, 6. Zivilsenat
Roland Vorbusch (Vorsitzender Richter), Stefan Göhre, Dr. Mathias Kochendörfer
Hintergrund: Schindler-Partner Intveen vertrat in der ersten Instanz vor dem LG Frankfurt sowohl Kia Motors Deutschland als auch die Konzernmutter. Schindler ist fest etabliert bei den Kfz-Herstellern und Importeuren. Für die zweite Instanz holte sich die Kia Motors Corporation die Cleary-Partner Polley und Kopp an Bord. Die Kartellrechtlerin Polley gilt als sehr erfahren in der Automobilbranche. Osborne Clarke-Partner Sacré berät den GAV schon seit Jahrzehnten.