Am 31.März hat die Berlin Hyp Klage beim LG Berlin gegen ihre früheren Vorstände Gerd-Ulrich Blümel, Jürgen Noack, Theo Schroth und Klaus Landowsky eingereicht. Erhoben wird der Vorwurf der Pflichtverletzung bei Kreditgewährung an die Immobiliengruppe Aubis. Diese hatte mit Hilfe der Bankgessllschaftstochter BerlinHyp einen großen Bestand an Plattenbauwohnungen erworben. Der Schaden wird auf 300 Millionen Euro beziffert. Möglich ist nach Presseberichten ein Schadensersatz in Millionenhöhe. Vertreter BerlinHyp
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