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Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat die Revision des Klägers gegen R+V zurückgewiesen und damit die Abweisung seiner jüngsten Schadensersatzklage bestätigt (Az. 8 AZR 153/25). Der Münchner Jurist forderte für die Jahre 2020 bis 2023 rund 236.000 Euro und leitete diesen Anspruch auf Zahlung aus einer Gehaltsdifferenz bis zur Verrentung aus einem älteren Feststellungsurteil ab, das zu seinen Gunsten ausgegangen war.