Dies entschied die sechste große Strafkammer des Landgerichts Köln und folgte damit weitgehend der Anklage der Staatsanwaltschaft, die für Heugel auf zwei Jahre und für Rüther auf ein Jahr und sechs Monate Haftstrafe plädiert hatte. In dem Prozess ging es um eine Spende über 150.000 Euro in bar, die Rüther im Kommunalwahlkampf 1999 vom Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens entgegen genommen hatte. Heugel kandidierte damals für das Amt des Oberbürgermeisters.
Die Strafkammer hatte zu prüfen, ob Trienekens der SPD nur Wahlkampfhilfe leisten wollte oder ob er Rüther und Heugel bestochen hat, um bei der Privatisierung der städtischen Müllversorgung beteiligt zu werden.
Nach Ansicht des Gerichts gab es keinen bewiesenen Anhaltspunkt dafür, dass Rüther oder Heugel nach der Spendenannahme gewillt gewesen seien, politische Entscheidungen in Trienekens Sinne zu treffen oder mitzutragen. Deshalb seien beide nicht im klassischen Sinne bestechlich gewesen, hätten aber den Anschein der Bestechlichkeit erweckt. Die Verteiger haben Revision gegen das Urteil angekündigt.
Vertreter Heugel
JÜRGEN SAUEREN (Köln): Jürgen Sauren
HAMMPARTNER : (Frankfurt): Prof. Dr. Rainer Hamm, Jürgen Pauly
Vertreter Rüther
DR. TONDORF & BÖHM (Düsseldorf): Gregor Leber
BÖLTER & HARDT (Köln): Susanne Hardt
Landgericht Köln, 6. Große Strafkammer
Klaus Bieber (Vorsitzender Richter)
Staatsanwaltschaft Köln
Robert Bungart (Oberstaatsanwalt)
Die Urteile fielen wesentlich milder aus, als im Jahre 2006. Damals verurteilte die siebte große Strafkammer des Landgerichts Köln Heugel zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und Rüther zu zwei Jahren und drei Monaten. Auch damals stand Dr. Tondorf & Böhm auf Seiten von Norbert Rüther.
Nachdem Heugel und Rüther jeweils Revision eingelegt hatten, hob der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Verurteilungen auf und verwies sie erneuten Verhandlung an das Landgericht Köln zurück. Das Landgericht Köln nahm daraufhin eine Verbindung beider Verfahren vor, was jetzt zu einer gemeinsamen Verurteilung führte.
Die Verfahren gegen Trienekens sind größtenteil eingestellt worden. Es sind lediglich noch 2 Verfahren gegen Trienekens anhängig: Vor dem Landgericht Bonn wegen Bestechung im Zusammenhang mit der Rhein-Sieg Abfallwirtschaftsgesellschaft und vor dem Landgericht Köln wegen Untreue im Zusammenhang mit schwarzen Kassen in der Schweiz. Verteidiger von Helmut Trienekens ist Prof. Norbert Gatzweiler aus der Kölner Kanzlei Gatzweiler & Münchhalffen.
Das Verfahren vor dem Landgericht Bonn sei wegen des schlechten Gesundheitszustandes von Trienekens vorläufig für ein halbes Jahr eingestellt worden so gatzweiler gegenüber JUVE, dasselbe habe er für das Verfahren vor dem Landgericht Köln beantragt. Gatzweiler rechnet nicht mit der Fortführung der Verfahren, weil bei Trienekens keine gesundheitlche Besserung in Sicht sei.