Insolvenz

König-Gruppe mit Gerloff Liebler und Eckert in Eigenverwaltung

Die in Niedersachsen ansässige König Gruppe will sich in Eigenverwaltung sanieren. Das Amtsgericht Göttingen hat entsprechende Anträge bewilligt und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht Markus Kohlstedt aus dem Hannoveraner Büro von Eckert.

Teilen Sie unseren Beitrag

Als einer von zwei Restrukturierungs-Geschäftsführern ist Christian Stoffler im Einsatz, Partner der Kanzlei Gerloff Liebler. Stoffler verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in Insolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren. Er wirkte unter anderem an den großen Insolvenzen von Gerry Weber und Esprit mit. Gerloff Liebler hatte zuletzt ihre regionale Präsenz mit dem Zugang einer Insolvenzverwalterin mit Büros in Norddeutschland erweitert.

Christian Stoffler

Die Anträge betreffen die Holdinggesellschaft sowie die beiden operativen Sparten König Fachpersonal und König Profilsysteme. Verantwortlich für die operative Restrukturierung sind Fredrik Ljungman als weiterer Restrukturierungs-Geschäftsführer sowie Dr. Matthias Meyer, beide von Ljungmann CRO.

Die König-Gruppe ist in der Baubranche tätig und erwirtschaftete 2025 einen Umsatz von rund 100 Millionen Euro. König Fachpersonal vermittelt an mehr als 15 Standorten in Deutschland sowie drei Standorten in Österreich Fachkräfte für Handwerk, Industrie, Logistik und Verwaltung. Hier sind rund 900 Fachkräfte betroffen, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind. König Profilsysteme produziert am Standort Moringen Metallprofile und Zubehör für den Innenausbau.

Stoffler erklärte, die König-Gruppe habe in den vergangenen Jahren mit zu niedriger Kapazitätsauslastung, zunehmendem Preis- und Margendruck sowie internen strukturellen Herausforderungen zu kämpfen gehabt. Im Eigenverwaltungsverfahren solle nun eine Basis für eine langfristige Fortführungslösung geschaffen werden. Geplant ist ein zügiger Investorenprozess. Dabei kommen sowohl eine Gesamtlösung für die Gruppe als auch Teillösungen für die beiden Unternehmensbereiche in Betracht.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de