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Kohlpharma erwirkt Parallelzulassung

Die Zulassung eines parallel importierten Arzneimittels darf nicht vom gemeinsamen Ursprung mit einem bereits in Deutschland zugelassenen Arzneimittel abhängig gemacht werden. Dies hat

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der große Senat des EuGH im April in einer Auseinandersetzung zwischen dem saarländischen Parallelhändlers kohlpharma und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgestellt.

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