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Die 12. Strafkammer des Landgerichts Bonn unter dem Vorsitz von Dr. Sebastian Hausen hat den Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Sechs Monate der Strafe gelten aufgrund der langen Verfahrensdauer bereits als verbüßt.