Juve Plus

Kultur-Kampf

Autor/en
  • JUVE

Er hat viel erreicht, insbesondere in „seiner“ Stadt Berlin. Prof. Dr. Peter Raue wurde 2004 von 10.000 Lesern der ‚Berliner Morgenpost’ zum Berliner des Jahres gewählt. Er ließ dabei 49 andere Persönlichkeiten hinter sich, darunter den Regierenden Bürgermeister und den Bundespräsidenten. Spätestens als es dem 64 Jahre alten Vorsitzenden des Vereins der Freunde der Nationalgalerie im vergangenen Jahr gelang, die Ausstellung des New Yorker Museum of Modern Art (MoMA) in die Bundeshauptstadt zu holen und damit einen Publikumsmagneten zu schaffen, war er an einem persönlichen Höhepunkt angelangt. Er hätte sich ins Privatleben zurückziehen können – wollte er aber nicht. Lieber setzt sich Raue, Seniorpartner von Hogan Hartson & Raue, auch in seinem gelernten Beruf als Anwalt weiter für kulturelle Belange ein.

Teilen Sie unseren Beitrag

Deswegen schmerzt ihn eine Entscheidung des OLG Düsseldorfs besonders. Die Richter hatten im August entschieden, dass Vivaldis Oper „Motezuma“ Ende September auf dem Düsseldorfer Kulturfest Altstadtherbst aufgeführt werden darf. Dies wollte Raue eigentlich verhindern – und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen.

Kein Urheberrrecht

Der Hintergrund: Vor drei Jahren war im Archiv von Raues Mandantin, der Sing-Akademie zu Berlin e.V., eine Handschrift der 1773 uraufgeführten Oper aufgetaucht, die seither als verschollen galt. Der Hamburger Musikwissenschaftler Steffen Voss hatte sie gefunden, machte die Partitur anschließend mit dem Dirigenten Frederico Sardelli bühnenfertig und wollte sie beim Düsseldorfer Altstadtherbst erstmals wieder als Oper aufführen. Die Sing-Akademie bevorzugte hingegen eine Inszenierung an einem bedeutenden internationalen Opernhaus und berief sich auf ein durch das Urheberrecht gewährtes Leistungsschutzrecht: Denn die Akademie hatte die Partitur im Januar gedruckt und im Internet zum Kauf angeboten, wodurch sie ihrer Ansicht nach das Werk erstmals veröffentlicht hatte, so dass kein Dritter die Oper innerhalb der kommenden 25 Jahre ohne Genehmigung des Berliner Vereins hätte aufführen dürfen.

Das sahen die OLG-Richter anders. Sie kippten einen einstweiligen Verfügungsbeschluss des Landgerichts und folgten den Argumenten des Anwalts des Altstadtherbstes.

Der örtliche Festveranstalter hatte sich für dieses spezielle Verfahren mit Andreas Auler ebenfalls einen ausgewiesenen Experten aus der im Urheberrecht renommierten Düsseldorfer Kanzlei Siebeke Lange Wilbert gesucht. Der 41-jährige Auler, Lehrbeauftragter für Urheber- und Designrecht an der FH Düsseldorf, hatte angeführt, dass die aufgefundene Handschrift eine Abschrift aus einer Kopistenwerkstatt sei. Das handschriftliche Kopieren sei im 18. Jahrhundert die einzig mögliche Form einer Vervielfältigung gewesen, so dass davon ausgegangen werden müsse, dass damals weitere Kopien veröffentlicht wurden. Damit wäre das Werk im juristischen Sinne erschienen.

Beweislast beim Antragsteller

Grundlegende Bedeutung kommt der Entscheidung vor allem deshalb zu, weil diese Frage nicht eindeutig zu klären war und das Gericht daher nach Gesichtspunkten der Beweislast bestimmen musste. Die Richter entschieden, dass derjenige, der den Anspruch auf Leistungsschutzrecht stellt, auch die Beweislast zu tragen habe. Nur daraus, das ein Werk unter Umständen Jahrhunderte lang verschollen war, könne man noch nicht die Vermutung ableiten, dass es noch nicht erschienen war, urteilte das OLG.

Große Auswirkungen hat der Spruch für Archive, die gerade davon leben, dass sie Werke auffinden und wieder zugänglich machen. Raue sieht deren Lohn durch die Entscheidung beeinträchtigt, kündigte sofort Berufung an und will die Sache im Hauptsacheverfahren bis zum BGH weiterzuführen.

Dass der Kultur-Anwalt damit auf eine Grundsatzentscheidung pocht, ist nicht überraschend. Denn der Berliner des Jahres ist nicht nur Vorsitzender des Vereins der Freunde der Nationalgalerie, sondern auch Honorarprofessor der FU Berlin und seit 1998 dort auch Lehrbeauftragter für Vertragsgestaltung und Urheberrecht. Eine Grundsatzentscheidung entspricht also Raues Kämpfer-Herz, gebietet aber auch seine professorale Ehre.

Vertreter Altstadtherbst Kulturfestival

Rechtsanwälte Siebeke Lange Wilbert (Düsseldorf): Andreas Auler

Vertreter Sing-Akademie

Hogan & Hartson Raue (Berlin): Prof. Dr. Peter Raue; Associate: Dr. Mareile Büscher

OLG Düsseldorf, 20. Zivilsenat

Vorsitzender Richter: Wilhelm Berneke

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de