Festpreise für Arzneimittel sind in Deutschland weiterhin rechtens. Das haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes Mitte März entschieden. Gegen die Praxis von deutschen Krankenkassen, nur Maximalbeträge für Medikamente zu erstatten, hatten vier Pharma-Unternehmen geklagt. Die Firmen Ichthyol-Gesellschaft Cordes, Hermani & Co., Mundipharma GmbH, Gödecke GmbH und Intersan sahen sich in ihrer unternehmerischen Freiheit beeinträchtigt. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller ist der Auffassung, dass die Regelung faktisch wie eine Preisobergrenze wirkt.
Die begrenzten Festbeträge der Krankenkassen werteten die Richter dagegen nicht als Preisabsprache. Krankenkassen handelten nicht als Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Sie erfüllen nach Ansicht des EuGH vielmehr eine Pflicht, die ihnen durch das deutsche Gesundheitssystem gesetzlich auferlegt wird.
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