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Hengeler-Mandantin Linde musste Aktionäre nicht zur Fusion befragen

Der von Linde eingeschlagene Weg zur Fusion mit Praxair war rechtens. Der Konzern musste seine Aktionäre nicht bei einer Hauptversammlung zur Fusion befragen. Zu dieser Auffassung kam das Landgericht München I, das sich mit einer Feststellungsklage von sieben Aktionären befasste. Diese meinen, die Fusion hätte im Rahmen einer Hauptversammlung diskutiert und befürwortet werden müssen. Marktbeobachter gehen davon aus, dass diese Grundsatzfrage von den Beteiligten bis zum Bundesgerichtshof gezogen wird.

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Viola Sailer-Coceani
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