Juve Plus Wettbewerbsrecht

Lubberger Lehment verteidigt LVMH-Aperitif vor dem OLG

Der Discounter Lidl darf ein Aperitif-Produkt nicht mehr vertreiben, das dem Chandon Garden Spritz der LVMH-Tochter Bodegas Chandon zu ähnlich sieht. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Die Vorinstanz hatte die Klage von LVMH noch abgewiesen.

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Den Stopp des Vertriebs hatte die Klägerin bereits im Juli 2022 mit einer einstweiligen Verfügung erreicht. Nun klärte der 29. Zivilsenat des OLG München den Sachverhalt mit einem Urteil in der Hauptsache (Az. 29 U 1488/23 e). Der Spruch der Münchner Richter fußt nach JUVE-Informationen auf zwei Säulen: Zum einen übernehme das Konkurrenzprodukt prägende Elemente des Originals und sei somit aus wettbewerbsrechtlicher Sicht eine „unlautere nachschaffende Nachahmung“. Außerdem sieht das Gericht eine „Herkunftstäuschung durch Zweitmarken-Anmutung“.

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