Die Parteien einigten sich nun im Spruchverfahren auf eine Nachzahlung von zehn Prozent für alle Aktionäre, die 1999 das ursprüngliche Delisting-Kaufangebot angenommen hatten. Zugleich nahmen sowohl Ingram Macrotron als auch die Alleingesellschafterin (die Vorratsgesellschaft Ingram Micro Europe) ihre Verfassungsbeschwerden zur Zulässigkeit des Delisting-Spruchverfahrens zurück. Heute wählen Unternehmen zum Delisting den mit dem WpÜG eingeführten Weg per Squeeze-out.
Verfahren Alleingesellschafter
Gibson Dunn & Crutcher (München): Dr. Philip Martinius (Aktienrecht), Dr. Matthias von Oppen (Verfassungsrecht)
Verfahren Ingram Macrotron
Beiten Burkhardt (München): Dr. Jack Schiffer (Aktienrecht), Dr. Axel Goetz (Aktienrecht), Dr. Wolfgang Renner (Verfassungsrecht), Dr. Stephen Lampert (Verfassungsrecht)
Verfahren Minderheitsaktionäre
Daniela Bergdolt (München)
Dr. Jörg Pluta (München)
LG München I
Dr. Helmut Krenek (Vorsitzender Richter)
Die ersten Schritte zum Macrotron-Delisting hatten der heutige Gibson-Partner Martinius und Beiten-Partner Schiffer noch gemeinsam bei Beiten Burkhardt betreut. Daniela Bergdolt und Dr. Jörg Pluta sind Geschäftsführer der DSW.