Müller wollte den Verein dazu verpflichten, seinen Vertrag zu entfristen und ihm entgangene Prämien nachzuzahlen. Ein Erfolg Müllers vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht wäre einer Revolution im Vertragswesen für Profifußballer gleichgekommen, vergleichbar wohl nur dem sogenannten Bosman-Urteil vor mehr als 20 Jahren. Der belgische Fußballer Jean-Marc Bosman hatte seinerzeit vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten, dass Profis nach Ablauf ihres Vertrags ablösefrei wechseln können. Im Prinzip basiert das gesamte Transfersystem im Profifußball auf befristeten Arbeitsverträgen.
Müller hatte den grundsätzlichen Fall vor mehr als fünf Jahren ins Rollen gebracht, nachdem Mainz 05 seinen Vertrag 2012 zwar um zwei Jahre verlängert hatte, der damalige Trainer Thomas Tuchel den Torwart dann aber in die zweite Mannschaft abschob. Deshalb zog Müller vor das Arbeitsgericht Mainz, um zu erkämpfen, dass sein Vertrag über die ursprüngliche Frist bis Ende Juni 2014 weiter gültig ist. Seine Argumentation: Er habe durch das Abschieben in die zweite Mannschaft keine Chance gehabt, dass sich sein Vertrag automatisch um ein Jahr verlängere, denn dafür hätte er mindestens 23 Einsätze in Profispielen vorweisen müssen.
Vor dem Arbeitsgericht Mainz siegte Müller auch zunächst (Az. 3 Ca 1197/14), worauf sein damaliger Club FSV Mainz in Berufung vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz ging. Dessen Richter bestätigten die Wirksamkeit von Befristungen in Verträgen von Profifußballern (4 Sa 202/15) und schlossen sich, anders als die Vorinstanz, der Argumentation des Vereins an.
Profifußballer seien nicht mit anderen Arbeitnehmern zu vergleichen, hatten die Anwälte des FSV Mainz argumentiert. Die Kombination aus Erfolgsbezogenheit und Höchstleistungstätigkeit bringe es schließlich mit sich, dass die Dauer einer Spielerkarriere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses völlig ungewiss ist. Wie lange genau ein Spieler erfolgversprechend eingesetzt werden kann, hänge von nicht-objektivierbaren Umständen im Mannschaftssport ab, wie Zusammenstellung des Teams, Trainerwechsel oder Änderung der Spieltaktik.
Müller ging in Revision, sodass der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt landete. Die dortigen Richter folgten nun jedoch der Argumentation des LAG. Von Fußballern würden sportliche Höchstleistungen erwartet, die nicht bis zum Rentenalter zu erbringen seien, so die Vorsitzende Richterin. Dies sei eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründet, so die Urteilsbegründung.
Vereine und Sportverbände, die das Urteil mit Spannung erwartet hatten, können damit aufatmen und mit Rückendeckung der Erfurter Richter die bisher übliche Ausgestaltung der Verträge fortführen.
Vertreter Mainz 05
Heuking Kühn Lüer Wojtek (Hamburg). Dr. Johan-Michel Menke
Vertreter Heinz Müller
Horst Kletke (Frankfurt)
Bundesarbeitsgericht, Erfurt, 7. Senat
Edith Gräfl (Vorsitzende Richterin), Dr. Maren Rennpferdt (Beisitzende Richterin, Berichterstatterin), Prof. Dr. Heinrich Kiel (Beisitzender Richter)
Hintergrund: Die Rechtsbeistände waren dieselben wie bereits vor dem LAG. Dort hatte der FSV Mainz den Hamburger Heuking-Arbeits- und Sportrechtler Menke hinzugezogen, nachdem er sich in erster Instanz noch von seinem eigenen Präsidenten Harald Strutz hatte vertreten lassen, der in Mainz unter Strutz & Erben eine Kanzlei führt. Ins Mandat kam Menke kam aufgrund einer Empfehlung der Deutschen Fußball Liga, die er ebenso wie den Deutschen Fußball Bund (DFB) sowie mehrere Bundesligaclubs zuvor schon arbeitsrechtlich begleitet hatte.
Auf der Seite des Ex-Torwarts Heinz Müller begleitete der Frankfurter Einzelanwalt Kletke das Verfahren von Beginn an. Kletke betreute in der Vergangenheit schon einige Trainer und Spieler in Auseinandersetzungen mit ihren Clubs: So vertraute ihm etwa der 2014 beim vierfachen deutschen Meister 1. FC Kaiserslautern entlassene Franco Foda, ebenso der frühere Schalker Bundesligaspieler Albert Streit.
Besondere Beachtung fand insbesondere 2012 Kletkes Arbeit für Fortuna Düsseldorf im Streit mit Hertha BSC Berlin vor dem DFB-Sportgericht. Seinerzeit ging es um eine mögliche Wiederholung des entscheidenden Relegationsspiels zwischen den beiden Mannschaften. (René Bender)