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Das Landgericht Berlin hatte im Mai die einstweilige Verfügung gegen Lilith Wittmann erlassen (Az. 7 O 254/26 eV). Die 7. Kammer gab damit einem Antrag der maltesischen Glücksspielaufsicht statt. Diese hatte mit angeblich falschen Tatsachenbehauptungen Wittmanns auf LinkedIn und der Plattform X argumentiert sowie mit einem unbefugten Download großer Datenmengen.