Das Hamburger Lifestyle-Magazin Max hat am 26. September Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung seiner Redaktion im April diesen Jahres eingelegt. Die Durchsuchung war vom LG München angeordnet worden, nachdem Max in der Februarausgabe nächtliche Fotos von der Körperwelten-Ausstellung in der Münchener Innenstadt veröffentlicht hatte. Die bayerische Justiz sah darin eine strafbare "Störung der Totenruhe" und ordnete die Durchsuchung der gesamten Redaktion an. Im Rahmen einer nachträglichen Anhörung wurde daraufhin der Antrag auf Aufhebung der Durchsuchung abgewiesen. Vertreter Max
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