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Kurz vor Weihnachten hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass Milchreis zwar proteinreich sein dürfe, ein separater Hinweis wie ‚14 g Protein‘ auf der Verpackung jedoch unzulässig ist. Die Herausstellung einzelner Nährwertangaben könne Verbraucher irritieren im Versuch, eine ausgewogene Ernährung zusammenzustellen (Az. 6 U 3363/23 e). Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das OLG zugelassen. Dort wird die Müller-Gruppe nun prüfen lassen, ob ihre Aussage auf dem spezifischen Milchreis einen Verstoß hinsichtlich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben darstellt.