Juve Plus Monsterbacke-Slogan

Meyer-Mandantin Ehrmann verliert vor EuGH

Die Molkerei Ehrmann darf möglicherweise ihren Kinderquark ‘Monsterbacke’ nicht mit dem Slogan bewerben, er sei “so wichtig wie das tägliche Glas Milch”. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vorlageverfahren des Bundesgerichtshofes festgestellt (C‑609/12). Nach Auffassung des EuGH hätte Ehrmann seinen Webeslogan in eigener unternehmerischer Verantwortung mit entsprechenden gesundheitsbezogenen Angaben belegen müssen, auch wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung die so genannte Health-Claims-Verordnung in der aktuellen Fassung noch nicht gültig war.

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Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte 2010 Ehrmann auf Unterlassung verklagt, da sie den Slogan für eine irreführende Bezeichnung hielt. Die Werbung und auch der Packungsaufdruck verschweige, dass das Produkt im Vergleich zur Milch einen höheren Zuckergehalt aufweise, so die Wettbewerbshüter.

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