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Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte 2010 Ehrmann auf Unterlassung verklagt, da sie den Slogan für eine irreführende Bezeichnung hielt. Die Werbung und auch der Packungsaufdruck verschweige, dass das Produkt im Vergleich zur Milch einen höheren Zuckergehalt aufweise, so die Wettbewerbshüter.