Geklagt hatte ein Lufthansa-Pilot, dem die Fluggesellschaft kurzfristig einen Flug entzogen hatte, nachdem ihn ein Vorgesetzter ohne Uniformmütze im Flughafen-Terminal erwischt hatte. Entsprechend der Betriebsvereinbarung der Lufthansa müssen Piloten auf dem Flughafengelände ihre Uniformmütze tragen.
Der Pilot sah darin eine Benachteiligung gegenüber den Kolleginnen, für die keine Mützenpflicht gilt. Die Pflicht verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das Arbeitsgericht Köln hatte dem Piloten Recht gegeben, worauf die Lufthansa vor das LAG zog. Die Fluggesellschaft argumentierte, die Mütze gehöre traditionell zum Erscheinungsbild der Uniform der männlichen Piloten. Der Anwalt des Piloten führte dagegen an,dass es für die männliche Mützenpflicht kein weibliches Gegenstück gebe, also nicht wie bei der Krawatte des Mannes, deren Pendant für Frauen das Halstuch sei.
Das LAG sah nun die Mütze vor allem als Teil der Dienstbekleidung, die für Männer und Frauen nun einmal unterschiedlich sei, so der Vorsitzende Richter. Er schloss sich damit weitgehend der Ansicht der Lufthansa an. Die Dienstbekleidung der Frauen habe auch Besonderheiten, so dürften sie beispielsweise Röcke tragen. Dies stelle auch keine Benachteiligung der Männer da. Ansonsten wäre unterschiedliche Dienstbekleidung für Männer und Frauen generell unzulässig.
Von dem Urteil betroffen sind nach Unternehmensangaben rund 3.400 Piloten. Nur etwa sechs Prozent der Piloten sind weiblich. Unklar ist noch, inwiefern die Pflicht auch für die Piloten von Lufthansa-Tochtergesellschaften gilt.
Dem Piloten steht der Weg vor das Bundesarbeitsgericht in Erfurt frei. Ob die entsprechenden Bekleidungsregelungen eng oder weit auszulegen sind, ließ der Richter nämlich offen. Diese Frage könnte auch relevant sein für ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Noch ist offen, ob der Pilot die Revisionsmöglichkeit nutzen wird. (Aktenzeichen 5 Sa 549/11)
Vertreter Lufthansa
Göhmann (Frankfurt): Dr. Dirk Freihube – aus dem Markt bekannt
Vertreter Pilot
WZR Wülfing Zeuner Rechel (Hamburg): Bahram Aghamiri – aus dem Markt bekannt
Landesarbeitsgericht Köln
Jochen Sievers (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Für Dirk Freihube war es das letzte Mandat bei Göhmann. Bereits zum November wechselt der Frankfurter Partner zur Wettbewerberin Sibeth, für die er eine Arbeitsrechtspraxis aufbauen soll (mehr…). Dort steigt er ebenfalls als Partner ein. Öffentlich bekannt ist, dass Freihube der Lufthansa auch schon in der Vergangenheit bei Verfahren zur Seite stand.
Der Vertreter des Piloten, der Hamburger WZR-Partner Aghamiri, steht üblicherweise deutlich häufiger auf Unternehmensseite oder begleitet Geschäftsführer, Vorstände und sonstige Führungskräfte. (René Bender)