In acht Musterklageverfahren waren als Anlieger des Flughafens die Städte Offenbach, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Raunheim und Rüsselsheim sowie weitere Privatpersonen, Gewerbetreibende und eine kommunale Klinik gegen das Land Hessen vorgegangen. Dieses hatte ursprünglich in ihrem Planfeststellungsbeschluss für die Gesamtnacht (22.00 bis 6.00 Uhr) durchschnittlich 150 planmäßige Flüge zugelassen. Für den Zeitraum der Mediationsnacht (zwischen 23.oo und 5.00) sah der Beschluss 17 Flüge vor, die vor allem den Luftfracht- und Luftpostverkehr betrafen.
Die Leipziger Richter bestätigten nun eine Eilschutzentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom Herbst vergangenen Jahres (mehr…). Das Hauptsacheverfahren fand bereits Mitte 2009 vor dem VGH statt. Dabei wiesen die Richter die Gesamtklagen zwar ab, erklärten die Nachtflugregelung jedoch für fehlerhaft und verlangten eine Neuregelung (mehr…).
Das Bundesverwaltungsgericht erweiterte zudem den Lärmschutz in den Nachtrandstunden (22.00 bis 23.00 Uhr und 5.00 bis 6.00 Uhr): Ab sofort dürfen in dieser Zeit nicht mehr durchschnittlich 150, sondern nur noch durchschnittlich 133 planmäßige Flüge stattfinden. Über die Zulassung eines darüber hinausgehenden Kontingents habe das Land Hessen neu zu entscheiden. Sollte es das Kontingent wieder erhöhen wollen, müsse es beachten, dass die Nachtrandstunden nicht als bloße Verlängerung des Tagflugbetriebes angesehen werden dürfen.
Der Planfestfeststellungsbeschluss muss darüber hinaus auch noch bezogen auf sein Schutzkonzept für gewerbliche Anlagen nachgebessert werden. Insgesamt erklärte das Leipziger Gericht allerdings den Flughafenausbau für zulässig.
Vertreter Rüsselsheim
Schotten Fridrich Banasch (Freiburg): Alexandra Fridrich; Associate: Dr. Tobias Lieber
Vertreter Offenbach
Geulen & Klinger (Berlin): Dr. Reiner Geulen – aus dem Markt bekannt
Vertreter Raunheim
Falk Berghäuser Albach Landzettel Wieland Berg und Kollegen (Darmstadt): Dr. Klaus Berghäuser – aus dem Markt bekannt
Vertreter Neu-Isenburg
Haldenwang (Frankfurt): Klaus Haldenwang; Associate Thomas Mehler – aus dem Markt bekannt
Vertreter Mörfelden-Walldorf
Schmitz (Frankfurt): Bernhard Schmitz – aus dem Markt bekannt
Vertreter Klinikum Offenbach
Philipp-Gerlach & Teßmer (Frankfurt): Ursula Philipp-Gerlach, Dirk Teßmer; Associate: Tobias Kroll – aus dem Markt bekannt
Vertreter Privatkläger
Baumann (Würzburg): Wolfgang Baumann, Franziska Heß – aus dem Markt bekannt
Möller (Frankfurt): Matthias Möller-Meinecke – aus dem Markt bekannt
Vertreter Land Hessen
Dr. Gronefeld Thoma & Kollegen (Würzburg): Dr. Volker Gronefeld, Prof. Dr. Ulrich Hösch – aus dem Markt bekannt
Vertreter Fraport (als Beigeladene)
Freshfields Bruckhaus Deringer (Frankfurt): Dr. Thomas Wagner, Dr. Gerhard Limberger, Dr. Marcus Emmer; Associate: Dr. Markus Benzing (alle Öffentliches Wirtschaftsrecht)
Bundesverwaltungsgericht, 4. Senat
Prof. Dr. Rüdiger Rubel (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die Prozessvertreter begleiten ihre Mandanten überwiegend schon seit langem, so etwa auch als der hessische Verwaltungsgerichtshof den Ausbau des Frankfurter Flughafens genehmigte (mehr…). Marktbeobachter rechnen damit, dass Anwohnenr und Städte der Einflugschneise nun auch den Planfeststellungsbeschluss gerichtlich anfechten werden.