Die Entscheidung der Karlsruher Richter aus dem Februar wurde erst jetzt bekannt. Die Hamburger Anwälte Rolf Küster, Thomas Czok und Corvin Fischer hatten konkret die Vorstandswahl aus dem Mai 2007 angefochten. Die Kläger bemängelten das von der Hamburger Anwaltskammer seit Langem praktizierte Verfahren, Mitglieder des rund 25-köpfigen Vorstands in jährlichen Teilneuwahlen neu zu bestimmen.
So wurden beispielsweise in einem Jahr zwei Mitglieder, im folgenden neun und im darauffolgenden sechs Mitglieder neu gewählt. Die Bundesrechtsanwaltsordnung sieht aber vor, dass alle zwei Jahre mindestens die Hälfte des Vorstands einer Kammer neu gewählt werden muss.
Nach Ansicht des BGH verfehlt die Hamburger Kammer mit ihrem Prozedere das Ziel, eine Störung der Vorstandarbeit durch allzu häufige Neuwahlen zu vermeiden. Das seit über 50 Jahren praktizierte Hamburger Modell lasse sich auch nicht durch regionales Gewohnheitsrecht begründen, so die Karlsruher Richter.
Pikant ist die Entscheidung auch deshalb, weil der Hamburger Anwaltskammer unter anderem Axel Filges angehört, gleichzeitig Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer.
Der Senat für Anwaltssachen beim BGH erklärte die Wahl allerdings nicht für ungültig, wie der Anwaltsgerichtshof dies in der Vorinstanz getan hatte. Stattdessen gab der BGH der Hamburger Kammer die Gelegenheit, die Wahlen bis zu einer voraussichtlichen mündlichen Verhandlung im Juli auf den gesetzlich vorgeschriebenen Rhythmus umzustellen.
Kurz nach der BGH-Entscheidung waren alle 25 Mitglieder des Vorstands zurückgetreten, in dieser Woche wurden nun 21 Mitglieder wiedergewählt. Vier Vorstandsmitglieder waren nicht mehr angetreten. Per Los wurde nun entschieden welche elf Mitglieder der künftigen Vorstands nur auf zwei anstelle vier Jahren gewählt sind – damit soll auf das rechtmäßige System umgestellt werden. (René Bender, Antje Neumann)
Vertreter der drei Anwälte
Fischer & Partner (Hamburg): Corvin Fischer (eigene Vertretung sowie für Thomas Czok)
Rolf Küster (Hamburg): eigene Vertretung
Vertreter Anwaltskammer
Günther Heidel Wollenteit Hack (Hamburg): Martin Hack
Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen
Prof. Dr. Klaus Tolksdorf (Vorsitzender Richter, Präsident des BGH)
Hintergrund: Vor dem BGH-Senat für Anwaltssachen können sich die Beteiligten auch selbst vertreten und benötigen keine BGH-Anwälte. Sowohl Fischer als auch Küster und Czok sind entweder als Einzelanwalt oder in kleiner Sozietät tätig.
Martin Hack, Vertreter der Anwaltskammer, hat seinen Schwerpunkt neben dem Verwaltungsrecht vor allem im Energie- und Umweltrecht. Zusätzlich hatte Prof. Dr. Martin Henssler für die Kammer ein Gutachten erstellt und darin im Sinne eines regionalen Gewohnheitsrechts argumentiert.
Neu in die Hamburger Anwaltskammer gewählt wurden Dr. Ellen Braun (Allen & Overy), Dr. Sabine Kramer (Weiland & Partner) sowie Reinhard Titz (Schwemer Titz & Tötter).