Juve Plus Preisaufschlag an Ladesäulen

Noerr erstreitet Grundsatzurteil zu Ladepreisen

Darf ein Ladesäulenbetreiber einem Mobilitätsdienstleister mehr berechnen als den eigenen Kunden? Nein – zumindest nicht ohne objektive Rechtfertigung. Das Landgericht München I hat erstmals das Diskriminierungsverbot der EU-Infrastrukturverordnung AFIR auf Ladepreise angewendet und EWE Go damit gegenüber dem Dienstleister DCS eine klare Niederlage bereitet. Für den Lademarkt ist das Urteil ein Warnschuss.

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Digital Charging Solutions (DCS) ist ein Anbieter, der Ladenetze verschiedener Betreiber bündelt und Kunden netzübergreifend Zugang und Abrechnung ermöglicht. Solche Modelle sind für Flottenanbieter und Herstellerprogramme strukturell wichtig. Ihr Geschäftsmodell steht und fällt aber damit, dass sie Ladeleistung zu Konditionen einkaufen können, mit denen sie gegenüber dem Netzbetreiber noch konkurrenzfähig bleiben.

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