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Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) liegt der erste Schutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Biblis nun in Büttelborn (Az. 5 B 964/24). Der VGH hatte im Februar 2025 angeordnet, dass die AKW-Abfälle ab sofort auf der Deponie Büttelborn bei Groß-Gerau entsorgt werden können. Möglich wurde die Entsorgung jedoch erst durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen RWE Nuclear, dem Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße, der Deponiebetreiberin SAVAG und der Grundstückseigentümerin Zweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau.