Juve Plus BSG-Urteil

Novacos erstreitet für Bayer Vital Millionenzahlung durch AOK

Die Pharmavertriebstochter Bayer Vital darf Vertragsärzte weiter mit Kontrastmitteln beliefern und dies mit den Krankenkassen abrechnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland hatte nach einer Ausschreibung exklusive Verträge mit einzelnen Lieferanten geschlossen. Für den daraus abgeleiteten Ausschluss von Bayer und anderen Anbietern gebe es jedoch keine Rechtsgrundlage, so das Gericht. 

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Bayer Vital hatte die Krankenkasse 2017 auf die Zahlung eines vorenthaltenen Betrags von mehr als einer Million Euro nebst Zinsen verklagt und hatte damit nun letztinstanzlich Erfolg (Az. B 3 KR 4/22 R). Die Klägerin berief sich auf eine sogenannte Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSBV). Diese Lieferverträge werden auf Landesebene zwischen Ärztekammern und Kassen geschlossen. In Verbindung mit den quartalsweise erfolgenden Verordnungen einzelner Medikamente seitens der Ärzte setzen sie einen grundsätzlichen rechtlichen Rahmen für die Versorgung der Vertragspraxen.            

Die AOK zahlte zunächst jedoch nur an ihre exklusiven Vertragspartner, mit denen sie nach einer europaweiten Ausschreibung bilaterale Vereinbarungen getroffen hatte. Als ein wesentliches Argument brachte sie dabei das in den einschlägigen Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB V) formulierte Wirtschaftlichkeitsgebot vor. Dies ließ das BSG nicht gelten. Das Gebot sei dort nur abstrakt formuliert und nicht näher „normativ konkretisiert“, so das Gericht im Terminbericht zur mündlichen Verhandlung. Eine Legitimation zum Ausschluss anderer Lieferanten, darunter auch zwischengeschaltete Großhändler, biete es nicht. Auch ihnen müsse die Krankenkasse ihre von den Ärzten georderten Lieferungen vergüten.

Bereits Vorinstanzen entschieden zugunsten von Bayer

Die Klage war zunächst vor dem Sozialgericht Mainz erhoben und dann an das Sozialgericht Düsseldorf verwiesen worden (Az. S 8 KR 219/18). Sowohl in der Berufung vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 16 KR 868/18) wie auch im Revisionsverfahren behielt die Klägerseite Recht. Die schriftliche Begründung soll in etwa einem Monat vorliegen. 

Prinzipiell könnten die Krankenkassen über ihre Landesorganisationen mit den Gegenübern auf der Ärzteseite über die Integration des praktizierten Ausschreibungsverfahrens in die SSBV verhandeln. Ob diese sich darauf einlassen würden und ob dieser Weg rechtssicher überhaupt möglich wäre, scheint aber keinesfalls sicher. Nachschärfen in Sachen Wirtschaftlichkeitsgebot kann allenfalls der Gesetzgeber.

Christian Stallberg

Vertreter Bayer Vital
Inhouse Recht (Leverkusen): Dr. Andrea Mayer-Sandrock (Justiziarin)
Novacos (Düsseldorf): Dr. Christian Stallberg (Pharma-/Medizinprodukterecht)

Marco König

Vertreter AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Inhouse Recht (Eisenberg): Ulrich Napp (Justiziar) – aus dem Markt bekannt
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Marco König (Federführung), Dr. Andreas Neun (Berlin), Dr. Oliver Junge (alle Vergaberecht); Associate: Dr. Daniel Couzinet (Öffentliches Recht)

Bundessozialgericht, 3. Senat
Prof. Dr. Thomas Flint (stellvertretender Vorsitzender)  

Hintergrund: Seitens des klagenden Unternehmens begleitete Senior Counsel Mayer-Sandrock das Verfahren. Sie beriet sechs Jahre lang als Associate im Düsseldorfer Büro von Clifford Chance, bevor sie 2013 in den Pharma- und Chemiekonzern wechselte. Ihre Wurzeln hat die Syndikusanwältin bei Freshfields Bruckhaus Deringer, ebenfalls in Düsseldorf.  

Novacos, für die hier Gründungspartner Stallberg im Mandat war, vertritt Bayer in Erstattungssachverhalten bereits seit 2016. Damals startete die Düsseldorfer Kanzlei als Clifford Chance-Spin-off. Die Boutique konzentriert sich auf die wirtschaftsrechtliche Beratung des Gesundheitssektors. Stallberg wird oft mandatiert, wenn es um den Marktzugang von Arzneimitteln und Medizinprodukten geht. Er vertritt Unternehmen etwa gegenüber gesetzlichen Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen oder Zulassungs- und Aufsichtsbehörden.

Gleiss Lutz steht den elf Allgemeinen Ortskrankenkassen seit Jahrzehnten zur Seite. Hier trat einmal mehr der Stuttgarter Partner König federführend auf. König und Neun beraten an der Schnittstelle von Gesundheits- und Vergaberecht. Die AOK hat Gleiss Lutz zuletzt etwa in mehreren Verfahren gegen Pharmaunternehmen um die Einbeziehung von Lieferkettenkriterien in Antibiotikaausschreibungen vertreten.

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