Im Wochenverlauf waren die Normenkontrollanträge der Fußballvereine 1. FC Köln, Borussia Dortmund und Arminia Bielefeld bekannt geworden. Sie argumentieren, dass die 750-Personen-Regel, die in NRW bis heute galt, nicht auf Großveranstaltungen unter freiem Himmel wie Fußballspiele angewendet werden kann. Die Regel sei für den Kulturbetrieb in Innenräumen gemacht. Darüber hinaus machten die Vereine geltend, dass ihre Konkurrenz aus anderen Bundesländern großzügigere Freiheiten genieße.
Neben den NRW-Vereinen hatte in Sachsen der RB Leipzig vor ähnlichem Hintergrund eine gerichtliche Lösung beim OVG Bautzen angestrebt.
Primärziel: keine Geisterspiele mehr
Den Gerichten sind die Länder mit ihrem Beschluss zuvorgekommen. Deutschlandweit dürfen die Vereine demnach bereits am Wochenende maximal 10.000 nachweislich genesene, geimpfte und zusätzlich tagesaktuell getestete Zuschauer in ihre Stadien lassen.
Nach JUVE-Informationen haben die Vereine das Verfahren für erledigt erklärt und mit dem Land vereinbart, die Kosten der Verfahren hälftig zu teilen. Denn sie haben ihr vorrangiges Ziel, keine Geisterspiele mehr austragen zu müssen, erreicht.
Sie behalten sich jedoch vor, neue Anträge einzureichen, sollte das Land in den kommenden Wochen die Zuschauerbegrenzungen nicht weiter anheben. Der 1. FC Köln und Borussia Dortmund hatten in ihren Anträgen bis zu 25.000 und damit deutlich höhere Zuschauerzahlen gefordert.
Gericht entscheidet nicht über Zuschauerzahlen
Das Gericht hatte zwischenzeitlich mitgeteilt, nicht über konkrete Zuschauerzahlen zu entscheiden. Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung werde allenfalls sein, ob die Coronaschutzverordnung des Landes inklusive der jeweils neuen Zuschauerbegrenzung für Großveranstaltungen insgesamt bestätigt oder außer Vollzug gesetzt wird.
Vertreter 1. FC Köln, Borussia Dortmund, Arminia Bielefeld
Hengeler Mueller (Düsseldorf): Prof. Dr. Dirk Uwer, Dr. Susanne Koch; Associate: Dr. Maximilian Ohrloff (alle Öffentliches Recht)
Vertreter Nordrhein-Westfalen
Redeker Sellner Dahs (Bonn): Dr. Marco Rietdorf; Associate: Dr. Christian Lutsch (beide Öffentliches Recht)
Oberverwaltungsgericht Münster, 13. Senat
Jörg Sander
Hintergrund: Alle Vertreter sind aus dem Markt bekannt.
Nach JUVE-Informationen kam Hengeler-Partner Uwer zuerst für den 1. FC Köln ins Mandat. Der Initiative der Kölner schlossen sich Borussia Dortmund und Arminia Bielefeld mit der Mandatierung des Öffentlichrechtlers an.
Das Land NRW setzt bereits seit den ersten Monaten der Pandemie auf die Kanzlei Redeker Sellner Dahs, aus der die Partner Rietdorf und Winkelmüller die Vertretung des Landes bei sämtlichen Corona-Klagen übernehmen.
Die Vertreter des RB Leipzig sind nicht bekannt. Intern ist die frühere Noerr-Anwältin Bärbel Milsch in ihrer Funktion als Direktor Recht zuständig für den Antrag. Dieser ist nach JUVE-Informationen beim 3. Senat des OVG Bautzen anhängig.
Das Land Sachsen setzte nach JUVE-Informationen bei Klagen gegen die jeweils geltende Corona-Verordnung auf den Berliner Verwaltungsrechtler Dr. Dr. Jürgen Rühmann.