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Das Verbrechen geschah im Anschluss an eine Linklaters-Oktoberfestparty im September 2014. Das LG München sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Steuerrechtspartner Thomas E. nach dem Wiesn-Besuch eine studentische Hilfskraft im Garten eines griechischen Restaurants vergewaltigt hatte. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision E.s gegen das Urteil nach Paragraph 349 Abs. 2 Strafprozessordnung als offensichtlich unbegründet verworfen.