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Kartellamt rüffelt Oppenländer- und Dentons-Mandanten

Das Bundeskartellamt hat bestimmte Klauseln in den Online-Banking-Bedingungen der Banken für rechtswidrig erklärt. Ein Bezahldienst hatte sich beschwert, dass bankenunabhängige Zahlungsdienstleister PIN und TAN nicht nutzen dürfen. Obwohl die Banken keine Bußgelder zahlen und auch nicht sofort ihre Praxis ändern müssen, ziehen sie gegen die Entscheidung der Behörde vor Gericht.

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Andreas Hahn
Andreas Hahn

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