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Taylor Wessing-Mandantin Check24 muss Kunden besser informieren

Das Vergleichsportal Check24 muss sich deutlicher als Versicherungsmakler zu erkennen geben. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden und damit die Entscheidung aus der ersten Instanz im Wesentlichen bestätigt. Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute.

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Nordemann_Jan_Bernd
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