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Das Verwaltungsgericht Köln gab den Eilanträgen der Vermittlungsplattform Bolt und des Mietwagenunternehmens Drivewave statt (Az. 18 L 1226/26). Die seit Juni 2026 geltende Allgemeinverfügung der Stadt Köln hatte Mietwagenunternehmen verpflichtet, Fahrten höchstens 20 Prozent günstiger als Taxitarife anzubieten. Auch Rabatte durch appbasierte Vermittler durften den Endpreis nicht unter diese Schwelle drücken.