Juve Plus Mindestpreis gekippt

Oppenländer verbucht Punktsieg für Taxi-Konkurrenz

Taxi-Alternativen müssen sich nicht durchweg an den Mindestpreisen der Taxifahrer orientieren. Das Verwaltungsgericht Köln hat die von der Stadt Köln verfügte Preisuntergrenze für Mietwagenfahrten per Eilbeschluss gekippt. Die Regelung, mindestens 80 Prozent des jeweiligen Taxitarifs verlangen zu müssen, sei voraussichtlich rechtswidrig.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Das Verwaltungsgericht Köln gab den Eilanträgen der Vermittlungsplattform Bolt und des Mietwagenunternehmens Drivewave statt (Az. 18 L 1226/26). Die seit Juni 2026 geltende Allgemeinverfügung der Stadt Köln hatte Mietwagenunternehmen verpflichtet, Fahrten höchstens 20 Prozent günstiger als Taxitarife anzubieten. Auch Rabatte durch appbasierte Vermittler durften den Endpreis nicht unter diese Schwelle drücken.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de