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Parfums nicht verwechslungsfähig

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Die Parfüms des hessischen Kosmetikherstellers Bocklet sind keine Imitate von Düften der US-amerikanischen Coty Prestige Lancaster Group. Der Bundesgerichtshof wies eine entsprechende Klage von Coty zurück, die von Bocklet vertriebenen preisgünstigen Düfte seien Duftimitate der teureren Coty-Produkte und würden durch ihre Bezeichnungen Assoziationen zu ihnen erwecken. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass beispielsweise "Icy Cold" als Hinweis auf das Parfüm "Cool Water" von Davidoff und "Sunset Boulevard" als Hinweis auf das Originalprodukt "Sun" von Jil Sander zu verstehen sei. Der erste Zivilsenat des BGH sah es als nicht erwiesen an, dass Kunden die Verwendung bestimmter Produktbezeichnungen als eine Nachahmung verstünden und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanzen.

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Vertreter Bocklet

Ashurst (Frankfurt): Dr. Nina Goes (IP/IT)

Plehwe & Schäfer (Karlsruhe): Dr. Thomas von Plehwe (BGH-Vertretung)

Vertreter Coty Prestige Lancaster

Lubberger Lehment (Berlin): Dr. Andreas Lubberger

Dr. Cornelie von Gierke (Karlsruhe; BGH-Vertretung) – aus dem Markt bekannt

Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat

Prof. Dr. Joachim Bornkamm (Vorsitzender Richter)

Bocklet ist eine langjährige Mandantin von Ashurst, vor allem im Marken- und Wettbewerbsrecht. Senior Associate Goes begleitete das Unternehmen durch alle Instanzen. Lubberger pflegt langjährige Mandatsbeziehungen zu Lancaster und war bereits zu seinen Linklaters-Zeiten in deren Berliner Büro als Vertrauensanwalt für das Unternehmen tätig.

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