Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das Patent aus dem Jahr 2000 aufgrund des damaligen Stands der Technik sehr breit ausgelegt werden könne. Mittlerweile habe sich die Technik jedoch deutlich weiter entwickelt, wodurch sich die Frage nach der Patentfähigkeit einiger Begriffe stelle, die in der Anmeldung verwendet wurden. Bei dem Paketmonitor handelt es sich um eine Technologie, bei der Datenpakete im Netzwerk auf bestimmte Inhalte untersucht und anschließend klassifiziert werden. Diese Funktionen werden etwa von einer Firewall genutzt.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage von Packet Intelligence, die sich 2015 gegen die Telekommunikationsunternehmen Huawei, Hewlett Packard (noch vor der Aufspaltung in HPE und HP) sowie das kanadische Unternehmen Sandvine richtete. Der Patentverwerter sah sein Patent verletzt, weswegen er unter anderem Schadensersatz forderte. Daraufhin legten Huawei und HP gemeinsam eine Nichtigkeitsklage gegen das Packet Intelligence-Patent ein. Eine weitere Nichtigkeitsklage von Sandvine folgte. Beide Klagen wurden zu einem gemeinsamen Verfahren verbunden.
Verletzungsverfahren ausgesetzt
Die Patentverletzungsklage von Packet Intelligence, hatte das Landgericht Mannheim in erster Instanz abgewiesen, woraufhin die Klägerin Berufung einlegte. Für das Verletzungsverfahren gegen Sandvine hatte das Gericht einen Verhandlungstermin für Ende Juli angesetzt. Nach der aktuellen Entscheidung des Bundespatentgerichts wurde der Termin nun einvernehmlich ausgesetzt. Gegen das Nichtigkeitsurteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Parallel zu den deutschen Verfahren war der Patentverwerter auch in den USA gegen Huawei und Sandvine sowie gegen NetScout vorgegangen. Auch im Fall Sandvine musste Packet Intelligence Ende 2017 eine Niederlage einstecken. Das Gericht im Eastern District of Texas sah eine Patentverletzung nicht als bewiesen an.
Vertreter Huawei
Preu Bohlig & Partner (Berlin): Prof. Dr. Christian Donle (Patentrecht)
Prüfer + Partner (München): Dr. Friedrich Emmerling, Dr. Ju Min Kim (beide Patentanwälte)
Inhouse (München): Dr. Maria Sorea
Vertreter HPE, HP und Sandvine
Preu Bohlig & Partner (München): Dr. Alexander Harguth, Konstantin Schallmoser; Associate: Jakob Nüzel (alle Patentrecht)
Klunker IP (München): Dr. Volker Metzler
Inhouse (HP; Denver/Washington): Grant Ritz, Vaishali Udupa, Dennis Grabherr (Böblingen)
Vertreter Packet Intelligence
Noerr (München): Dr. Ralph Nack (Patentrecht)
MFG Meyer-Wildhagen Meggle-Freund Gerhard (München): Dr. Martin Meggle-Freund (Patentanwalt)
Bundespatentgericht, 2. Senat
Walter Guth (Vorsitzender Richter), Dr. Ulrich Himmelmann (Beisitzer), Dr. Charlotte Thum-Rung, Klaus Baumgardt, Dr. Michael Forkel
Hintergrund: Huawei setzt regelmäßig auf den Preu Bohlig-Partner Donle. Er begleitet den chinesischen Konzern aktuell in einem Verfahren gegen den Patentverwerter Conversant Wireless sowie gegen Intellectual Ventures und Unwired Planet. Mit dem Prüfer-Patentanwalt Emmerling arbeitet er regelmäßig zusammen.
Auch die Beziehung zwischen HP und Preu Bohlig-Partner Harguth ist eingespielt. Aus dessen früheren Stationen bei McDermott Will & Emery sowie Fish & Richardson gehen Harguths gute Verbindungen in die Tech-Scene im Silicon Valley zurück. Zur Unterstützung bei technischen Fragen im Bereich Informatik zog er den Patentanwalt Metzler von Klunker IP hinzu.
Noerr-Partner Nack vertrat Packet Intelligence zum ersten Mal. Der Münchner Patentrechtler ist regelmäßig für Patentverwerter, aber auch auf der Industrieseite tätig. So kam er im aktuellen Fall auf Empfehlung eines Inhouse-Kontakts aus einem US-Technologieunternehmen in das Mandat. Zur Seite stand Nack der Münchner Patentanwalt Meggle-Freund, der in seiner Arbeit einen starken Schwerpunkt auf Softwareentwicklung und Mobilfunktechnologie legt.