Juve Plus Patentstreit

Sanofi verbietet Actavis mit Rospatt Vertrieb von Bluthochdruckmitteln

Actavis darf bis auf Weiteres sein Generikum Irbesartan-Actavis Comp nicht vertreiben. Dies hat das Landgericht Düsseldorf Mitte August in einer von Sanofi Aventis angestrebten Verfügungsentscheidung erlassen (4a O 109/12). Darin äußern sich die Richter erstmalig auch grundlegend zum sogenannten 'Medeva'-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Teilen Sie unseren Beitrag
Thomas Musmann
Thomas Musmann

In dieser Entscheidung hatte der EuGH 2011 die Voraussetzung für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats neu formuliert. Mit diesen Zertifikaten können Originalhersteller den Patentschutz für zugelassene Arznei- und Pflanzenschutzmittel in der Europäischen Union um bis zu fünf Jahre verlängern. So lässt sich das wirtschaftliche Monopol eines patentgeschützten Präparats gegenüber generischen Produkten deutlich länger sichern.

Die EuGH-Richter hatten die Nennung des Wirkstoffes beziehungsweise der Wirkstoffkombination im Wortlaut der Patentansprüche als Voraussetzung für die Erteilung des Schutzzertifikats verlangt und damit für erhebliche Rechtsunsicherheit in der Pharmaindustrie gesorgt. Bislang wurde ein Schutzzertifikat erteilt, wenn ein Wirkstoff durch ein Grundpatent geschützt war.

Im Fall des zwischen Sanofi und Actavis streitigen Schutzzertifikats für das Kombinationspräparat Irbesartan war der Anspruch verallgemeinernd „Irbesartan zusammen mit einem Diuretikum“ formuliert worden. Dass dies nicht mehr zulässig sei, ergebe sich nicht aus der ‚Medeva‘-Entscheidung des EuGH, so die Düsseldorfer Richter. Actavis hatte stets argumentiert, dass das Irbesartan-Schutzzertifikat nach der EuGH-Entscheidung nicht mehr wirksam sei und im Frühsommer angekündigt, ein eigenes Generikum auf den Markt zu bringen.

Der Generikahersteller hatte zudem eine Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht erhoben mit dem Ziel, die Frage der Anspruchsformulierung vom EuGH erneut entscheiden zu lassen. Parallele Verfahren führt Sanofi auch in Frankreich und Großbritannien.

Henrik Holzapfel
Henrik Holzapfel

Vertreter Sanofi
Rospatt Osten Pross (Düsseldorf): Thomas Musmann; Associate: Dr. Eike Schaper
Herbert Smith (London): Sebastian Moore, Sophie Rich; Associate: Alex Freelove – aus dem Markt bekannt
Veron & Associés (Paris): Pierre Veron – aus dem Markt bekannt
Inhouse
(Paris): Muriel Morel-Pecheux, Mathilde Rauline – aus dem Markt bekannt

Vertreter Actavis
Gleiss Lutz (Düsseldorf): Dr. Henrik Holzapfel, Dr. Thomas Bopp
Powell Gilbert (London): Tim Powell – aus dem Markt bekannt
Inhouse (Zug): Ravinder Chahil – aus dem Markt berkannt

Landgericht Düsseldorf, 4a. Zivilkammer
Dr. Tim Crummenerl (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Für die Düsseldorfer Prozesskanzlei Rospatt war es ein gelungener Einstand. Sie war erstmalig in einem Patentverfahren für Sanofi tätig, zuvor beriet sie den französischen Pharma-Riesen lediglich. Die Franzosen unterhalten in deutschen Patentangelegenheiten zudem langjährige Beziehungen zu Bird & Bird (mehr…). Auf patentanwaltlicher Seite arbeiten sie nach JUVE-Informationen intensiv mit Keil & Schaafhausen, Weickmann & Weickmann sowie Isenbruck Bösl Hörschler zusammen.

Auch die Gleiss-Patentrechtler unterhalten langjährige Beziehungen zum isländischen Pharmakonzern Actavis, für den sie derzeit auch andere Verfahren führen. In Patentprozessen sind für Actavis auch die Patentrechtler von Bird & Bird aktiv.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de