Bei dem angegriffenen GEMÜ-Patent indes neigt sich die maßgebliche Fläche um sechs Grad. Vor dem Landgericht Hamburg hatte Crane im Jahre 2004 Erfolg. Das OLG hingegen hob das Urteil im Januar 2007 auf. Es führte in seiner Begründung aus, dass es bei der Beurteilung der Patentverletzung vorliegend nur auf die geometrische Form, nicht aber auf etwaige Funktionen ankomme. Weil die geometrischen Formen sich aufgrund des Neigungswinkels aber derart unterscheiden, wurde die Klage abgewiesen.
Vertreter Crane
WHITE & CASE (Hamburg): Prof. Dr. Christian Rohnke (IP), Prof. Dr. Stefan Sasse (Patentanwalt) – aus dem Markt bekannt
JORDAN & HALL (Karlsruhe): Dr. Rainer Hall (BGH-Anwalt)
Vertreter GEMÜ
BIRD & BIRD (Düsseldorf): Christian Harmsen, Dr. Matthias Meyer (beide IP)
BEHRENDT LEY & HERING (München): Hartmut Hering (Patentanwalt)
OSTERLOH (Ettlingen): Arn Osterloh (BGH-Anwalt)
Hanseatisches Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat
Dr. Axel Gärtner (Vorsitzender Richter)
BGH, 10. Zivilsenat
Dr. Klaus-Jürgen Melullis (Vorsitzender Richter)
Bird & Bird bekam das GEMÜ-Mandat auf Vermittlung des Patentanwalts Hartmut Hering. Vorher war die Kanzlei für diesen Mandanten noch nicht tätig. GEMÜ wird in patentrechtlichen Fragen regelmäßig von Behrendt Ley & Hering beraten.