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Patzina berät Ferrari in Markenrechtsstreit

Das OLG Karlsruhe hat am 26.März 2003 in einem Markenrechtsstreit um das Ferrari-Pferdchen zugunsten des italienischen Autoherstellers entschieden.

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Ein Mannheimer Juwelier verpflichtete sich in einer strafbewährten Unterlassungserklärung, künftig keine goldenen Pferde-Anhänger mehr zu verkaufen. Tut er es doch, droht ihm eine Strafe von 5.001 Euro. Die Firma Ferrari ist Inhaberin einer Marke, die ein sich aufbäumendes Pferd zeigt. Die Richter in Karlsruhe sahen nun in den verkauften Schmuckstücken eine allzu deutliche Ähnlichkeit mit dem Markenzeichen des Autobauers als erwiesen an. Die vom LG Mannheim im August 2002 abgewiesene Klage wurde damit revidiert.

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