Für Porsche ist der Weg zur Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) frei. Nach einer Entscheidung der Kammer Ludwigsburg des Arbeitsgerichts Stuttgart kann der Autokonzern die SE in das Handelsregister eintragen lassen. Der Konzernbetriebsrat von Volkswagen (KBR VW) scheiterte mit seinem Eilantrag, dies zu untersagen.
Zudem scheiterte der KBR VW mit einem Antrag, mit dem er die Mitbestimmungsvereinbarung in der SE für unwirksam erklären wollte. Dies könne nur im Hauptsacheverfahren erörtert werden, so das Gericht.
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