Juve Plus Premiere am BGH

Dieselkläger setzt sich mit Siegmann, Hausfeld und Goldenstein gegen VW durch

Für Zehntausende Dieselfahrer ist der Weg zum Schadensersatz von Volkswagen frei. Das Verhalten des Konzerns sei „objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren“, entschied der Bundesgerichtshof in seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal. Das bedeutet, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür zurückfordern können. Das gilt auch für Gebrauchtwagen. Allerdings müssen sich Dieselbesitzer die gefahrenen Kilometer auf den Kaufpreis anrechnen lassen.

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Matthias Siegmann
Matthias Siegmann

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