Landgericht Braunschweig hält Myright-Modell für zulässig
Dürfen Internetplattformen als Inkassodienstleister Verbraucherrechte vor Gericht durchsetzen? Im Prinzip ja – so hat es der Bundesgerichtshof kürzlich im vielbeachteten Fall Wenigermiete entschieden. Nun hat sich das Landgericht Braunschweig, wo Myright im Namen zehntausender VW-Kunden klagt, mit den Auswirkungen der Karlsruher Entscheidung befasst. Ergebnis: Das Abtretungsmodell von Myright dürfte zulässig sein. Das teilte die 3. Zivilkammer den Parteien mit – ein Erfolg für Myright, allerdings ist damit die Schlacht noch längst nicht geschlagen.
Mehr als 30.000 deutsche VW-Kunden fordern wegen des Dieselskandals vor dem Landgericht (LG) Braunschweig Schadensersatz von VW. Erstreiten soll das Geld die Internetplattform Myright – verteten von Hausfeld, finanziert vom Prozessfinanzierer Burford –, die die abgetretenen Ansprüche zu zwei riesigen Klagen gebündelt hat. Aber ist dieses Modell überhaupt zulässig?
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