Im Sommer 2023, als die DUH ihren Widerspruch erhob, habe eine Gasversorgungskrise bestanden, so das Gericht. Der Verzicht auf die von der Klägerin geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung entspreche somit den Vorgaben des Gesetzgebers. Der Bund hatte nach dem russischen Überfall auf die Ukraine auf die dadurch ausgelöste Mangellage reagiert.
Die schwimmende Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas, die FSRU Neptune, habe mit ihrer Kapazität einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet, so das Leipziger Gericht, das hier erstmals über die Genehmigung eines LNG-Terminals befand (Az. 7 A 8.23). Betreiberin der Neptune ist die Deutsche ReGas. Das private Unternehmen war im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht als Beigeladene vertreten, im Fokus der Klage stand das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.
Im Sommer vergangenen Jahres lag die Neptune noch in Lubmin und wurde mit Pendelschiffen versorgt, die das LNG von einem vor dem Greifswalder Bodden ankernden Speicherschiff an die Küste transportierten. Mittlerweile liegen die Neptune und die später mit Unterstützung des Bundes von der ReGas gecharterte ‚Transgas Power‘ vor Mukran auf Rügen, die Anbindung an das Gasfernleitungsnetz erfolgt über eine zügig gebaute 50 Kilometer lange Pipeline nach Lubmin.
Auch gegen die Leitung hatte die DUH geklagt, zusammen mit dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu), scheiterte im April 2024 aber ebenfalls vor dem Bundesverwaltungsgericht. Gegen die Anlage in Mukran geht der Verband weiter vor, er bestreitet die anhaltende Gasversorgungskrise.
Vertreter Land Mecklenburg-Vorpommern/Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
BBG und Partner (Bremen): Prof. Dr. Peter Schütte, Dr. Mara Gerbig (beide Federführung; beide Öffentliches Recht)
Vetreter Deutsche ReGas
Hengeler Mueller (Berlin): Dr. Jan Bonhage (Federführung), Dr. Michael Schramm (Düsseldorf); Associates: Dr. Kevin Marschhäuser, Dr. Ursula Dahmen (alle Öffentliches Recht)
Vertreter Deutsche Umwelthilfe
Dr. Cornelia Ziehm (Umwelt- und Planungsrecht; Berlin) – aus dem Markt bekannt
Bundesverwaltungsgericht, 7. Senat
Prof. Dr. Andreas Korbmacher (Vorsitzender Richter und Präsident des BVerwG)
Hintergrund: Die auf Infrastrukturprojekte spezialisierte Bremer Kanzlei BBG wird vielfach von der öffentlichen Hand mandatiert und ist in der Region Vorpommern seit vielen Jahren mit verschiedenen Aufträgen befasst. Schütte und Gerbig haben die Genehmigungsverfahren für die LNG-Verarbeitung dort von Beginn an begleitet, sie setzten sich hier in einer Ausschreibung durch.
Hengeler Mueller um Partner Dr. Nicolas Böhm und den im Gerichtsverfahren involvierten Bonhage berät die Deutsche ReGas ebenfalls seit dem Beginn der LNG-Projektplanungen in Mecklenburg für die Anlage in Lubmin und kam durch eine Empfehlung ins Mandat.
Die Klägervertreterin Ziehm ist langjährig als Gutachterin und Prozessvertreterin für die DUH tätig. Im Verfahren gegen die Pipeline war sie an der Seite der vom Nabu mandatierten Hamburger Kanzlei Mohr aufgetreten, für die Rüdiger Nebelsieck und Christian Romer im Mandat waren.