Die zum Verlag gehörende ‚Bild‘-Zeitung hatte 2004 und 2005 Artikel veröffentlicht, in denen es um den Münchner Schauspieler Bruno Eyron geht, der auf dem Münchner Oktoberfest wegen Kokainbesitzes festgenommen worden war. Dem Verlag wurde vom Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg die Berichterstattung über diesen Fall verboten, weil das Recht Eyrons auf Achtung seines Privatlebens ein öffentliches Interesse an den Informationen überwiege.
Die Nichtzulassungsbeschwerde lehnte der BGH ab, zudem kassierte der Verlag ein Nein zu einer geplanten Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Daraufhin brachte Springer den Fall vor den EGMR. Dieser entschied nun, dass die Urteile der deutschen Gerichte nicht mit dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar seien und die Pressefreiheit verletzten. Fachkreisen zufolge ist dies der erste Fall, in dem statt eines Individuums ein Presseorgan Beschwerde vor dem EGMR gegen die Bundesrepublik eingelegt hat.
Vertreter Axel Springer
Latham & Watkins (Hamburg): Dr. Ulrich Börger; Associates: Dr. Sascha Sajuntz, Dr. Zahra Rahvar
Inhouse (Berlin): Dr. Claas-Hendrik Soehring (Leiter Verlagsrecht), Karina Hesse
Vertreter Bundesrepublik Deutschland
Prof. Dr. Christian Walter, Dr. Antje von Ungern-Sternberg (Universität München)
EGMR, Straßburg, 7. Große Kammer
Nicolas Bratza (Präsident; UK), Jean-Paul Costa (Frankreich), Françoise Tulkens (Belgien), Josep Casadevall (Andorra), Lech Garlicki (Polen), Peer Lorenzen (Dänemark), Karel Jungwiert (Tschechien), Renate Jaeger (Deutschland), David Thór Björgvinsson (Island), Ján Šikuta (Slowakei), Mark Villiger (Liechtenstein), Luis López Guerra (Spanien), Mirjana Lazarova Trajkovska (ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien), Nona Tsotsoria (Georgien), Zdravka Kalaydjieva (Bulgarien), Mihai Poalelungi (Moldavien), Kristina Pardalos (San Marino)
Hintergrund: Springer und Latham & Watkins verbindet eine langjährige Mandatsbeziehung. Der Hamburger Associate Sajuntz, der das Verfahren mit begleitete, wechselte jedoch kürzlich zur Mandantin Spiegel-Verlag. Vor dem EGMR ist noch eine weitere Beschwerde anhängig, mit der Axel Springer Berichterstattungsverbote über den schnellen Wechsel von Altkanzler Gerhard Schröder in den Aufsichtsrat eines von Gazprom dominierten Pipelinebetreibers als Verletzung der Pressefreiheit rügt.
In dem jetzigen Fall hat die Springer-Justiziarin Hesse nach Marktinformationen eine federführende Rolle eingenommen. Erst heute wurde zudem bekannt, dass Springer einen neuen General Counsel bekommt (mehr…).
In den Vorinstanzen wurde Eyron nach Marktinformationen von der bekannten Medienkanzlei Prinz Neidhardt Engelschall vertreten. Diese hat zudem das zweite Verfahren, das zeitgleich mit dem Springer-Fall vor dem EGMR verhandelt wurde, begleitet. Dabei ging es um die Veröffentlichung von Urlaubsfotos von Prinzessin Caroline. Der EGMR hat in dem Fall entschieden, dass kein Verstoß gegen Artikel 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienleben) vorliegt.
Die Bundesrepublik Deutschland wurde neben dem Hochschulprofessor Walter und dessen wissenschaftlichen Mitarbeiterin Ungern-Sternberg noch von der Menschenrechtsbeauftragen des Bundesjustizministeriums Dr. Almut Wittling-Vogel sowie Dr. Asmus Maatsch, Richter am Landgericht Hamburg, vertreten.