Das Gipfeltreffen wichtiger Wirtschaftsmächte im Juli 2017 war von gewalttätigen Protesten und Krawallen überschattet gewesen. Die Bild hatte damals unter der Überschrift „Gesucht! Wer kennt diese G20-Verbrecher?“ Fotos einzelner Beteiligter abgedruckt. Auf zwei Bildern ist die Frau zu sehen, die vor einem verwüsteten Drogeriemarkt verstreute Waren vom Boden aufhebt.
Sie klagte daraufhin auf Unterlassung wegen einer vermeintlichen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Damit war sie vor dem Land- und Oberlandesgericht Frankfurt erfolgreich. Auch der Deutsche Presserat hatte wegen der gesamten Berichterstattung eine Missbilligung ausgesprochen. Die Abgebildeten würden „an einen öffentlichen Medienpranger gestellt“.
Das Thema ‚Medienpranger‘ beschäftigt Gerichte nicht zum ersten Mal. So hatte auch die Bild-Zeitung im Jahr 2015 Verfasser von Facebook-Hass-Kommentaren gegen Flüchtlinge abgedruckt. Das Verfahren endete jedoch vor dem OLG München, damals ohne Erfolg für die Bild (Az. 29 U 368/16).
Im aktuellen Fall ging es bis vor den BGH. Die Abbildung der Frau hat, laut Gericht, wie die gesamte Berichterstattung einen „ganz erheblichen Informationswert“. Der Leser werde angeregt, „sich mit den konkreten Details des Geschehens zu befassen und dabei genau hinzusehen“. Die Veröffentlichung belaste zwar die Klägerin. „Sie führt jedoch nicht zu einer Stigmatisierung, Ausgrenzung oder Prangerwirkung.“ Im Vordergrund stehe nicht die Personalisierung, sondern „das Anliegen, die Bandbreite des Verhaltens verschiedener Personen während der Ausschreitungen und die Schwierigkeiten ihrer Identifizierung zu veranschaulichen“.
Vertreter Axel Springer/Bild
Rohnke Winter (Karlsruhe): Dr. Thomas Winter (BGH-Vertretung)
DLA Piper (Hamburg): Prof. Dr. Stefan Engels; Associate: Dr. Philipp Eichenhofer (beide Medien-/Presserecht)
Inhouse Recht (Berlin): Felix Seidel (Inhouse Legal Counsel)
Vertreter Klägerin
Dr. Matthias Koch (BGH-Vertretung)
Media Kanzlei Müller-Riemenschneider Specht Langenkamp (Frankfurt): Dr. Severin Riemenschneider, Dr. Tobias Hermann (Hamburg; beide Medien-/Presserecht)
Hintergrund: Das Team um DLA-Partner Engels ist regelmäßig aufseiten von Axel Springer im Einsatz. Beim BGH setzt das Team auf BGH-Anwalt Winter.
Die Frankfurter Medien-Boutique Media Kanzlei um Riemenschneider engagiert sich bei presse- und äußerungsrechtlichen Prozessen gegen Medien und Verlage. Insbesondere bei Streitigkeiten um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erregte sie in jüngster Vergangenheit Aufmerksamkeit, etwa als Renate Künast sich gegen Facebook-Kommentare wehrte. Im aktuellen Fall vertrat die Kanzlei in den Vorinstanzen und zog in Karlsruhe nun BGH-Anwalt Koch hinzu. (Anika Verfürth; mit Material von dpa)