Der Kampf von Prinzessin Caroline von Monaco gegen die Bildberichterstattung der deutschen Boulevardpresse hat am 6. November den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt. Nachdem sich die Prinzessin, die seit fast vier Jahren Caroline von Hannover heißt, überwiegend erfolglos durch alle deutschen Gerichtsinstanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht (1999) geklagt hatte, legte sie bereits im Juni 2000 Beschwerde in Straßburg ein. Grund ihrer Klagen bildeten mehrere Paparazzifotos, die in den neunziger Jahren in den Zeitschriften 'Bunte', 'Freizeit Revue' und 'Neue Post' veröffentlicht worden waren. Die Herausgeberin der 'Bunte', die Hubert Burda Media Holding, und der Verband
Deutscher Zeitungsverleger wurden auf ihren Antrag hin vom Europäischen Gerichtshof beigeladen. Die Entscheidung wird wahrscheinlich erst in einigen Monaten fallen.
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