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Produkthaftungsanspruch passé

Die Produkthaftungsklage gegen Masterfoods ist erledigt. Der BGH sah keine Veranlassung der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers, Vorsitzender Richter am LG Neubrandenburg, Hans-Josef Brinkman, stattzugeben. Geklagt hatte Brinkmann, weil er seine Alters-Diabetes auf den regelmäßigen Konsum von Mars- und Snickers-Riegeln aus dem Hause Masterfoods zurückführt. Der Hersteller habe es versäumt, auf entsprechende Risiken hinzuweisen. Nach Klageabweisungen der Vorinstanzen und der Nichtzulassung der Revision durch das OLG Düsseldorf hatte Brinkmann Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die der BGH nun mangels grundsätzlicher Bedeutung und "klärungsbedürftiger Fragen" zurückwies. Vertreter Brinkmann

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Sozietät Dr. Oexmann (Hamm): Dr. Burkhard Oexmann (1. Instanz)

Schaefer, Sauvegeot, Parche (Düsseldorf): Dieter Sauvegeot (2. Instanz)

Prof. Dr. Brandner & Dr. Kummer (Ettlingen): Dr. Joachim Kummer (BGH)

Vertreter Masterfoods

Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Matthias Koch; Associate: Maximilian Dorndorf

BGH, VI. Senat

Dr. Gerda Müller (Vors. Richterin)

Masterfoods hat auf die Einschaltung eines BGH-Anwalts verzichtet. Kläger Brinkmann hatte auch Coca-Cola (vertreten von Clifford Chance) verklagt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

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