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BGH schickt Vermarktungsstreit in eine weitere Runde

Das Oberlandesgericht Hamburg muss den Streit um die Vermarktungspflicht des Radiovermarkters Radio Marketing Service neu aufrollen. Der Bundesgerichtshof überstimmte die OLG-Richter, denen die Klage von zwei Lokalradios nicht konkret genug war. Vorangegangen war dem Ganzen ein langjähriger Rechtsstreit darüber, ob RMS die beiden Lokalsradios von der Vermarktung ausschließen darf.

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Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg muss den Streit um die Vermarktungspflicht des Radiovermarkters Radio Marketing Service (RMS) neu aufrollen. Der Bundesgerichtshof überstimmte die OLG-Richter, denen die Klage von zwei Lokalradios nicht konkret genug war. Vorangegangen war dem Ganzen ein langjähriger Rechtsstreit darüber, ob RMS die beiden Lokalradios von der Vermarktung ausschließen darf. Da RMS Marktführer im Privatfunk ist, sahen die Radiosender darin einen Verstoß gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot.

Andreas Walter
Andreas Walter

Bereits 2013 hatten zwei Lokalradios, die zur The Radio Group gehören, gegen RMS vor dem Landgericht in Hamburg geklagt. RMS hatte sich geweigert, Werbezeit von Radio Cottbus und Radio Potsdam zu vermarkten. Als Grund gab RMS an, dass die Sender die nötigen Auswahlkriterien nicht erfüllten. Dazu zählen eine Mindestanzahl an Hörern und die Verbreitung des Programms in einem ganzen Bundesland. Gerade diese Kriterien betrachteten die Kläger als willkürlich und sahen darin einen Verstoß gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot. 

In seinem Urteil von 2016 entschied das Landgericht, dass RMS die Lokalradios sowohl national als auch regional vermarkten muss. Es stellte dabei auch fest, dass der Anspruch darauf schon seit 2012 bestand und sprach der Radio Group deshalb einen Schadensersatz zu.

Langer Weg durch alle Instanzen

Die Berufung von RMS vor dem OLG war letztlich erfolgreich, auch wenn sich vorher auf Antrag der Klägerseite noch das Bundesverfassungsgericht einschaltete.

Das OLG hatte nämlich zunächst die Vollstreckung des LG-Urteils ausgesetzt, ohne vorher die beiden Parteien anzuhören. Daraufhin beantragte die Radio Group einstweiligen Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht und versuchte damit, zu erzwingen, dass der Anspruch aus dem erstinstanzlichen Urteil durchgesetzt wird. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag ab und begründete dies damit, dass die hierfür nötigen Bedingungen nicht vorlagen. Im Berufungsverfahren kippte das OLG schließlich die Entscheidung des LG: Die Klageanträge der Radio Group-Seite seien unbestimmt und nicht konkret genug. Eine Revisionsmöglichkeit schloss das OLG aus.

Moritz Holm-Hadulla
Moritz Holm-Hadulla

Eine darauffolgende Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH war in Sachen RMS erfolgreich, gegen die sogenannte Berlin Kombi wurde sie zurückgewiesen. Der Kartellsenat des BGH hob im anschließenden Verfahren das Urteil gegen die RMS auf. Dem Kartellsenat waren die Anträge konkret genug und damit zulässig. Der Ball liegt nun wieder beim OLG in Hamburg, wo der Sachverhalt neu verhandelt wird. 

Kartellamt sieht RMS-Praxis kritisch

Rückenwind bekam die Radio Group außerdem vom Leiter der Prozessabteilung des Kartellamtes Dr. Jörg Nothdurft, der sich ebenfalls kritisch über die Auswahlkriterien der RMS äußerte. Dies hat nicht notwendigerweise die Entscheidung der BGH-Richter beeinflusst, stellt aber doch das Geschäftsmodell des Vermarkters auf den Prüfstand.

Inzwischen werden die beiden Lokalradios von der ARD-Tochter AS&S vermarktet, welche hauptsächlich Werbezeiten für die öffentlich-rechtlichen Sender vermittelt. AS&S ist der größte Konkurrent von RMS, gemeinsam kommen sie auf einen Marktanteil von 95 Prozent. Der Radio Group geht es beim OLG nun nicht mehr darum, von RMS vermarktet zu werden, sondern um Schadensersatz und darum, dass der RMS bei ihren Auswahlkriterien Grenzen aufgezeigt werden.

Matthias Siegmann
Matthias Siegmann

Vertreter The Radio Group (Lokalradio Potsdam und Lokalradio Cottbus)
Prof. Dr. Matthias Siegmann (Karlsruhe) – BGH-Vertretung
Schalast & Partner (Frankfurt): Prof. Dr. Andreas Walter (Federführung; Medienrecht), Ramón Glaßl (Kartellrecht)

Vertreter Radio Media Service
Rohnke Winter (Karlsruhe): Dr. Thomas Winter – BGH-Vertretung
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Moritz Holm-Hadulla (Kartellrecht), Dr. Luidger Röckrath; Associates: Simon Fischer (beide Prozessführung; beide München), Martin Göbel (Kartellrecht)

Vertreter Bundeskartellamt
Inhouse
(Bonn): Dr. Jörg Nothdurft (Leiter Prozessabteilung)

Hintergrund: Schalast beriet die Radio Group bereits in der vorherigen Instanzen und auch zum Antrag beim Bundesverfassungsgericht. Seit 2011 ist der Frankfurter Partner Walter für das Mandat verantwortlich. Unterstützt wird er vom Kartellrechtspartner Glaßl. Auch außerhalb dieses Verfahrens setzt Radio Group auf Schalast, bereits häufiger hat die Kanzlei zu rundfunkrechtlichen Fragen beraten.

RMS entschied sich für einen Beraterwechsel und mandatierte Gleiss Lutz, nachdem in der ersten Instanz noch Latham & Watkins dabei war. Gleiss-Partner Holm-Hadulla ist bekannt für seine kartellrechtliche Beratung in der Medienbranche und berät beispielsweise ProSiebenSat.1, Sky und verschiedene digitale Medienanbieter. Er wird im RMS-Verfahren unterstützt vom Litigation-Experten Röckrath, der zum Januar bei Gleiss Partner wird.

Beide Parteien setzen auf BGH-Anwälte, mit denen ihre Kanzleien bereits vorher gearbeitet hatten.

Thomas Winter
Thomas Winter

RMS wählt mit Namenspartner Winter einen Prozessbevollmächtigten, der gemeinsam mit Gleiss bereits im Lkw-Kartellverfahren für Daimler vor dem BGH erfolgreich war. 

Auch BGH-Anwalt Siegmann schlug mit Schalast schon einige Schlachten. Gemeinsam vertraten sie den Musiker Moses Pelham in seinem Sampling-Streit mit der Band Kraftwerk. An diesem Verfahren ist auch Schalast-Partner Walter beteiligt, bei Prozessbeginn 1998 war er noch Inhouse-Anwalt von Pelhams Plattenfirma 3p.

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