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Die Procter & Gamble-Tochter Gillette darf ihre Nassrasierer mit Testergebnissen der Stiftung Warentest bewerben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden. Geklagt hatte Konkurrentin Wilkinson, deren Produkte in den Tests der Stiftung schlecht abgeschnitten hatten: Die Werbung von Gillette, welche die positiven Ergebnisse verwendete, verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Vor dem Landgericht Stuttgart hatte Wilkinson noch recht erhalten, das OLG drehte den auch für die Stiftung Warentest bedeutenden Fall nun (Az. 2 U 99/17).