Juve Plus BGH lehnt Richter im Lkw-Kartell ab

Referendarstation bei Hengeler begründet Befangenheit

Weil ein Richter am Landgericht als Großkanzlei-Referendar etwas mit dem Lkw-Kartellkomplex zu tun hatte, hält der Bundesgerichtshof die Besorgnis für eine Befangenheit des Richters in einem anderen Lkw-Fall für begründet (Az. KZB 16/21). Der BGH-Beschluss betrifft nur eines von vielen Verfahren im LKW-Kartell, aber er könnte für die Justiz und die Karrierewege von Juristen weitreichende Folgen haben.

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Am Landgericht Frankfurt geht's im Juli los

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Der beisitzende Richter am Landgericht Frankfurt war als Referendar bei Hengeler Mueller mit dem Lkw-Kartell befasst. Hengeler vertritt MAN in dem Komplex und damit auch in dem Frankfurter Verfahren, in dem 28 hessische Städte auf Schadensersatz klagen. Den Befangenheitsantrag hatten die Hersteller Daimler und Iveco gestellt, die ebenfalls in dem Komplex Beklagte sind.

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