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Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat für das Autohaus Gotthard König und dessen Tochter Autohaus König jeweils ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. Eckert soll gemeinsam mit der Geschäftsführung eine wirtschaftliche Restrukturierung erarbeiten. Der operative Geschäftsbetrieb läuft nach Angaben des Verwalters an allen Standorten weiter, die Gehälter der Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld abgesichert.