Konkret geht es um Verträge, die EnBW 2005 mit den beiden Schweizer Bykow-Firmen Eurepa Suisse SA und Pro Life Systems geschlossen hat. EnBW zufolge soll es darin um Uranlieferungen und um den Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim gegangen sein. Doch im Sommer 2009 soll sich aus Sicht von EnBW abgezeichnet haben, dass Bykows Firmen die vereinbarte Leistung nicht erbrachten. Daraufhin wollte der Energiekonzern das Geld zurück und reichte Schiedsklagen gegen die beiden Firmen ein.
Bykow selbst will sich vor einem deutschen Gericht zur Wehr zu setzen. Beim LG Karlsruhe haben zwei Bykow-Firmen bereits am 13. September 2011 Feststellungsklage eingereicht, um klarstellen zu lassen, dass die Leistung sehr wohl erbracht wurde. Die Klage wurde allerdings EnBW noch nicht zugestellt, weil der erforderliche Gerichtskostenvorschuss in Höhe von rund 300.000 Euro trotz Aufforderung noch immer aussteht.
In der Klage argumentiert Bykow, dass EnBW die Vereinbarung falsch darstellt. Er habe den Auftrag gehabt, Lobbyarbeit zu leisten, damit EnBW sich Zugang zu sibirischen Gasfeldern verschaffen kann. Pikant: Weil der damalige EnBW-Großaktionär und Atomkonzern EdF die Gas-Aktivitäten von EnBW nicht gebilligt haben soll, habe man dies mit Scheinverträgen über Uran und Atomschrott verschleiern müssen, so die Darstellung der Bykow-Seite.
Die Verträge fallen in die Zeit des damaligen Vorstandvorsitzenden Prof. Dr. Utz Claassen. Claassen weist Presseberichten zufolge jedoch jegliche Verantwortung von sich. Er habe die Verträge mit Bykow weder angebahnt noch gekannt. Insbesondere für das Gas- und Auslandsgeschäft habe es innerhalb des Vorstands andere Zuständigkeiten gegeben.
Neben den zivilrechtlichen Auseinandersetzungen gibt es auch eine strafrechtliche Komponente. Für die 120-Millionen-Euro-Überweisung interessiert sich die Staatsanwaltschaft Mannheim. Sie hat Vorermittlungen aufgenommen. Aus ihrer Sicht könnten die Tatbestände der Steuerhinterziehung und Untreue erfüllt sein. Insider gehen davon aus, dass auch Claassen als Ex-EnBW-Chef in den Fokus geraten könnte.
Berater EnBW/Tochterfirmen
Inhouse (Stuttgart): Michael Rummer (Leiter der Rechtsabteilung) – aus dem Markt bekannt
Berater Bykow-Firmen
Siegmann & Kollegen (Karlsruhe): Dr. Jochen Höger
LG Karlsruhe, 6. Zivilkammer
Andreas Staab (Vorsitz)
Staatsanwaltschaft Mannheim
Nicht bekannt
Schiedsgerichte
Nicht bekannt
Hintergrund: Inzwischen hat das Land Baden-Württemberg die Anteile von EdF an EnBW übernommen. Seinerzeit hatte Freshfields-Partner Dr. Andreas Fabritius EnBW bei der Transaktion beraten (mehr…). Freshfields soll nun auch im Streit zwischen EnBW beziehungsweise von EnBW-Töchtern mit den Bykow-Firmen mandatiert sein.
Auch bezüglich der Übernahme der EdF-Anteile durch das Land gibt es eine Schiedsklage. Anspruchsgegner ist hier die Verkäuferin EdF, die aus Sicht des hier von CBH Rechtsanwälte beratenen Landes einen zu hohen Kaufpreis erhalten hat. Die Kanzlei sieht darin eine europarechtswidrige Beihilfe (mehr…). Aus dem Markt bekannt ist, dass das Land Baden-Württemberg mit Prof. Dr. Karl-Heinz Böckstiegel als Schiedsrichter agiert.
Siegmann & Kollegen ist eine reine Prozessboutique. Namenspartner Dr. Matthias Siegmann ist inzwischen als BGH-Anwalt zugelassen und seit 2007 nicht mehr in der Kanzlei tätig.
Die Vorwürfe gegen Utz Claassen sind derzeit sowohl in zivil- als auch in strafrechtlicher Hinsicht nicht konkret. Im Markt bekannt ist allerdings, dass er sich zivilrechtlich von Dr. Sebastian Melz von der Göttinger Kanzlei VSM Vockenberg Schneehain Melz sowie von Dr. Mark Hilgard von Mayer Brown beraten lässt. Claassen steckt auch in Zusammenhang mit seiner kurzzeitigen Tätigkeit für das Solarunternehmen Solar Millennium in rechtlicher Auseinandersetzung und hat sich hier ebenfalls von Melz und Hilgard beraten lassen. Strafrechtlich soll er in diesem Komplex von Frank Silinger aus der Hannoveraner Kanzlei Sillinger & Partner mandatiert haben (mehr…).
Zudem verklagen EnBW beziehungsweise Töchter des Unternehmens in diesem Zusammenhang einige Manager auf Schadenersatz, weil sie womöglich Pflichten verletzt haben. Unter ihnen ist auch Technikvorstand Hans-Josef Zimmer, der nach seiner zwischenzeitlichen Demission seit Ende 2011 wieder im Amt ist. Zimmer wird auch eine Verantwortung für die Russland-Geschäfte zugewiesen. Die Schadensersatzprozesse vor den LG Landau und LG Heidelberg laufen noch, insgesamt geht es hier um Forderungen von 90 Millionen Euro. Aus dem Markt bekannt ist, dass Clifford Chance-Partner Uwe Hornung einen beklagten Ex-Manager der EnBW Tochter EnKK vertritt.